Herbert Vorgrimler. Neues Theologisches Wörterbuch
Definition
   (lat. = Abgrenzung) meint in der Philosophie die eindeutige, vollständige Bestimmung eines Begriffs oder Sachverhalts. Eine D. kommt zustand durch klare Angabe der notwendigen Merkmale u. durch Rückführung unbekannter Sachverhalte auf bekannte. In der kath. Dogmengeschichte bezeichnet ”lehramtliche D.“ eine feierliche Lehrentscheidung der höchsten Lehrinstanz in der Kirche (durch den Papst oder durch ein ökumenisches Konzil zusammen mit dem Papst). In einer solchen D. wird eine Glaubenswahrheit der Gesamtkirche in verpflichtender Form vorgelegt als enthalten in der Offenbarung Gottes oder als so mit einer Offenbarungswahrheit innerlichst zusammenhängend, daß eine nicht ohne Bestreitung der andern geleugnet werden könnte. – Dogma .
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