Herbert Vorgrimler. Neues Theologisches Wörterbuch
Bischofskonferenz
   Vorläufer der heutigen B. waren die seit dem 2. Jh. bezeugten Bischofsversammlungen, in denen die kirchliche Mitverantwortung eines Bischofs über sein Bistum hinaus zum Ausdruck kam (Synode) . Kath. Bischofskonferenzen im heutigen Sinn, d.h. auf nationaler Ebene, sind erst seit dem 19. Jh. bekannt. Der theol. u. kirchenrechtliche Rang der B. ist, nicht ohne Vermengung der Sprachebenen, Gegenstand lebhafter Diskussionen. Zweifellos ist der einzelne Bischof in seinem Bistum authentischer Zeuge des apostolischen Glaubens u. Hüter der kirchlichen Einheit, nicht ausführendes Organ der B. Rechtlich hat die B. nicht die Kompetenzen des einzelnen Bischofs. Anderseits ist die B. ein geschichtlich notwendiger (u. darum in einem ”göttlichen Recht“ gründender) Weg, um das kollegiale Wesen der Kirche (die ”Communio ecclesiarum“) u. die sakramental begründete Kollegialität der Bischöfe konkret zu verwirklichen u. zum Ausdruck zu bringen.
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: Bischofskonferenz