Herbert Vorgrimler. Neues Theologisches Wörterbuch
Binden und Lösen
   nach Mt 16, 19 dem Petrus, Mt 18, 18 (vgl. 18, 1) den ”Jüngern“ zugesagt, nach heutigem exegetischem Erkenntnisstand keine authentischen Jesusworte. Die genauere Bedeutung dieses B. geht aus dem NTallein nicht mit Sicherheit hervor. Zum Verständnis werden rabbinische Texte sowie Zeugnisse aus Qumran u. aus der hellenistischen Zauberpraxis herangezogen. Rabbinisch besagt es das Belegen mit dem Synagogen- Bann bzw. das Aufheben dieses Bannes, davon wohl abgeleitet auch das autoritative Erklären, Erlauben u. Verbieten. Ein mit der Zauberpraxis verwandter dämonologischer Sprachgebrauch in ATu. NT bedeutet das Überantworten an das Böse bzw. das Befreien von ihm. Die beiden von der Situation her ganz unterschiedlichen Übertragungen Mt 16 u. 18 hatten eine unterschiedliche Wirkungsgeschichte zur Folge. Fälschlicherweise wurde das B. mit der Schlüsselgewalt identifiziert. Schon von patristischer Zeit an u. systematisiert in der Scholastik diente es als Beleg für das ”göttliche Recht“ der Vollmachten des Papstes. Außerdem spielte es in der Theologie des Bußsakraments eine große Rolle, in neuerer Zeit gerade wegen des ekklesialen Charakters des Bußverfahrens, in dem der dämonologische Aspekt (dem Bösen übergeben bzw. von ihm befreien) den tieferen Hintergrund des Ausschluß- bzw. Wiederaufnahmeverfahrens andeutet.
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