Herbert Vorgrimler. Neues Theologisches Wörterbuch
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   , Bilderverehrung   Schon aus prähistorischer Zeit sind Bilder mit religiöser Bedeutung (Kult, Beschwörung) bekannt. Die in Hochkulturen bezeugte Bilderverehrung kann zwei Grundformen annehmen: 1) Im Abbild kann das abgebildete Urbild, die Gottheit, als real gegenwärtig gedacht werden, so daß das B. im Kult oder privat angebetet wird; 2) das B. stellt nur eine symbolische Gegenwart der abgebildeten Gottheit dar, kann also mit respektvoller Verehrung behandelt, aber nicht angebetet werden. Im Zusammenhang mit Israels Auseinandersetzung mit Religionen der Umwelt (mit ihren Götterbildern) u. mit der allmählichen Durchsetzung des Monotheismus ist das biblische, im Dekalog (Dtn 5, 8) verankerte Bilderverbot zu sehen. In dieser Zeit schützt das Bilderverbot die unverfügbare Lebendigkeit des Gottes Israels, seine erhabene Andersartigkeit im Vergleich mit den starren Götterbildern (Goldenes Kalb, Stierkult usw.). Israel ist ausgezeichnet durch die Offenbarung des Gottesnamens. Später theol. reflektiert ist das Bilderverbot ein Hinweis auf die Transzendenz Gottes . Es handelt sich weder um ein Verbot, von Gott in Bildern u. Metaphern zu reden, noch läßt sich daraus eine kunstfeindliche Haltung erschließen. Darüber hinaus stellt die Deutung des männlichen u. weiblichen Menschen als Abbild Gottes (Gen 1, 26 f.) einen Hinweis auf ein von Gott selber gewolltes B. dar. Im NTwird der Dekalog einschließlich des Bilderverbots vorausgesetzt. Die Ablehnung der Götterbilder zeigt sich auch in der strikten Absage an jede Art des Götzendienstes. Breiter als das AT geht das NT auf die Gottebenbildlichkeit ein. In der westlichen Kirche sind christlich-religiöse Bilder vom 3. Jh. an (zuerst in der Grabkunst) bezeugt. Wandmalereien u. Mosaiken kamen im Osten wie im Westen auf. Eine kultische Verehrung der Ikonen (besonders auch der ”wundertätigen“) ist im kirchlichen Osten vom 6. Jh., im Westen eine Verehrung plastischer Kultbilder (später ”wundertätiger Gnadenbilder“) vom 10. Jh. an bezeugt. In den westlichen Kirchen gewannen auch Andachts- u. Altarbilder ein bestimmtes Gewicht. Die Reformation warnte mit Recht vor der Gefahr des Aberglaubens u. magischer Vorstellungen. Das Konzil von Trient reagierte 1563 darauf mit einem Lehrtext über die richtige Bilderverehrung (”Ehrfurcht vor dem Urbild“). In der Gegenwart scheint die Gefahr der Anbetung von Bildern nicht mehr gegeben zu sein.Wertschätzung erfahren sie als Symbole, als Ausdruck religiöser Erfahrungen, als sinnvolle Ergänzung des Abstrakten in der theol. Sprache, als psychologische Medien (Meditationsbilder). – Kunst .
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