Herbert Vorgrimler. Neues Theologisches Wörterbuch
Barmherzigkeit
   ist die Bereitwilligkeit, aus Liebe dem Notleidenden u. Hilflosen zu helfen. Die B. Gottes wird im ATmit verschiedenen Begriffen ausgesagt: Gütigsein, mütterlich empfinden, Mitleid haben, sich herabneigen, bezogen auf die Gesinnung Gottes wie auf seine konkreten Hilfen. Die B. Gottes ist nicht nur als ungeschuldet charakterisiert, sondern auch mit Erwartungen an die Menschen verbunden, von denen Gott B. erwartet. Der mögliche Zorn Gottes ist besiegt durch seine B. u. seine grenzenlose Geduld. Diese Sicht bezeugt auch das NT . In den synoptischen Evangelien wird der göttlichen Forderung nach B. der Menschen in Gestalt von Weisungen u. Gleichnissen breiter Raum eingeräumt. Diese B. erweist sich nicht in Gefühlen, sondern in praktischer Hilfe u. effektivem Verzeihen (Mitleid). In den paulinischen u. deuteropaulinischen Texten wird das Angewiesensein der Menschen auf Gottes B. u. die Rettung der Menschen durch sie betont. In der Theologiegeschichte taucht die Spannung von B. u. Gerechtigkeit Gottes auf u. führt z.T. zur Forderung nach ausgleichender Gerechtigkeit, Bestrafung der Bösen u. zumindest für die Zeit nach dem Tod eines Menschen nach einer Ablösung der B. Gottes durch seine Gerechtigkeit (besonders deutlich bei Anselm von Canterbury † 1109; Satisfaktionstheorie) . Die gegensätzliche u. der Gottesoffenbarung entsprechende Meinung setzt der B. Gottes keine Grenzen u. weist darauf hin, daß Gott Möglichkeiten besitzt, seine Gerechtigkeit in Übereinstimmung mit seiner B. zu bringen. – In der christlichen Tradition wurde die menschliche B. in jeweils 7 Werken der leiblichen u. geistigen B. beispielhaft konkretisiert. Das Bewußtsein auf das Angewiesensein auf Gottes B. tritt in der Gegenwart hinter den unterschiedlichen Wirkungen eines Unschuldsbewußtseins zurück. Durch Apathie gegenüber individuellen Leidenssituationen u. durch den Alibi-Hinweis auf Leistungen der gesetzlichen Sozialhilfe wird die eminente Bedeutung der menschlichen B. gefährdet. Basel. Eine Generalsynode der lat. Kirche (als 17. ökumenisches Konzil gezählt) wurde unter Papst Eugen IV. 1431 in B. eröffnet, von ihm 1431 nach Bologna, 1437 nach Ferrara, 1439 nach Florenz verlegt. In B. wurden keine wichtigen theol. Beschlüsse gefaßt, doch verlief der Dialog mit den Hussiten tolerant. Anhänger des Konziliarismus verblieben in B., erklärten 1439 die Oberhoheit des Konzils über den Papst zum Dogma, setzten Eugen IV. ab u. wählten den Gegenpapst Felix V. Kaiser Friedrich III. wies sie 1448 aus B. aus. Ihr ”Gegenkonzil“, nach Lausanne verlegt, löste sich 1449 auf.
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