Herbert Vorgrimler. Neues Theologisches Wörterbuch
Apostel
(griech. = Bote, Gesandter), eine im NT häufig vorkommende Bezeichnung für solche, die zur Verkündigung des Evangeliums berufen sind, für die Leiter der Urgemeinde u. für die Zwölf in ihrer besonderen Eigenschaft als Zeugen des auferweckten Jesus. Älteste Belege für die Existenz der A. finden sich bei Paulus, der von einem festen Kreis von Aposteln in Jerusalem (in der Exegese auch ”Alt-A.“ genannt) spricht u. Kephas, Jakobus u. Johannes mit Namen nennt; als Letzten zählt er sich selber zu den Aposteln, da auch ihm eine Erscheinung des Auferstandenen mit der Berufung, dies zu bezeugen u. zur Verkündigung des Evangeliums zuteil wurde (Gal 1, 17; 1 Kor 15, 7 ff.). Eine andere Art von Berufung war die charismatische durchMitteilung des göttlichen Geistes (Apg 1, 1 ff.; 1 Kor 12, 28); namentlich werden wiederum Paulus, dann Barnabas (Apg 14, 4–14), Andronikus u. die Apostolin Junia genannt (Röm 16, 7). Als dritte Aufgabe neben der Zeugenschaft für den Auferweckten u. der Verkündigung des Evangeliums erscheint die Gründung u. Leitung von Gemeinden (2 Kor 8, 2, Phil 2, 25). Die Funktion der A., die frühe Kirche an das Wirken Jesu selber zurückzubinden, kommt in der Szene der Berufung der Zwölf zum Ausdruck (Lk 6, 13–16 par.). Eine vorübergehende Erscheinung des 2. Jh. waren die Wanderapostel. Schon in Zeugnissen des NT tritt die Entschlossenheit der frühen Kirche hervor, an der ”Lehre der A.“ festzuhalten (Apg 1–15), nämlich an der Lehre der Zwölf u. des Paulus (Pastoralbriefe, Apostolische Väter ). So erscheinen die A. als ein fester Kreis, der in heutiger Sprache ein Kollegium genannt werden kann, das sich in den Bischöfen (u. Diakonen) einen Nachfolgerkreis gab (1. Clemensbrief; Irenäus von Lyon † um 202; Successio apostolica ). – Für die kath. kirchliche Lehre u. die Systematik ergeben sich folgende Gesichtspunkte: Für die A. als Zeugen Jesu Christi u. insbesondere seiner Auferweckung gibt es keine eigentliche Nachfolgerschaft, aber einen Fortbestand ihres Zeugnisses u. darum die Aufgabe der Kirche, den Fortbestand dieses Zeugnisses mit Hilfe des Heiligen Geistes zu garantieren. So bekam die Kirche die (amtlich-öffentliche) Offenbarung Gottes ganz u. ausschließlich durch die A. vermittelt; daraus ergibt sich die Lehre, daß diese Offenbarung ”mit dem Tod des letzten Apostels“ abgeschlossen ist u. darum zwar vertiefende Interpretation (Dogmenentwicklung), nicht aber inhaltliche Erweiterung erfahren kann. Dem entsprechend gibt es die Einmaligkeit des Anfangs bei den Aposteln des NT , aber auch eine legitime Entfaltung des Apostelamtes im Kollegium der Bischöfe (Bischof, Apostolizität der Kirche ).
(griech. = Bote, Gesandter), eine im NT häufig vorkommende Bezeichnung für solche, die zur Verkündigung des Evangeliums berufen sind, für die Leiter der Urgemeinde u. für die Zwölf in ihrer besonderen Eigenschaft als Zeugen des auferweckten Jesus. Älteste Belege für die Existenz der A. finden sich bei Paulus, der von einem festen Kreis von Aposteln in Jerusalem (in der Exegese auch ”Alt-A.“ genannt) spricht u. Kephas, Jakobus u. Johannes mit Namen nennt; als Letzten zählt er sich selber zu den Aposteln, da auch ihm eine Erscheinung des Auferstandenen mit der Berufung, dies zu bezeugen u. zur Verkündigung des Evangeliums zuteil wurde (Gal 1, 17; 1 Kor 15, 7 ff.). Eine andere Art von Berufung war die charismatische durchMitteilung des göttlichen Geistes (Apg 1, 1 ff.; 1 Kor 12, 28); namentlich werden wiederum Paulus, dann Barnabas (Apg 14, 4–14), Andronikus u. die Apostolin Junia genannt (Röm 16, 7). Als dritte Aufgabe neben der Zeugenschaft für den Auferweckten u. der Verkündigung des Evangeliums erscheint die Gründung u. Leitung von Gemeinden (2 Kor 8, 2, Phil 2, 25). Die Funktion der A., die frühe Kirche an das Wirken Jesu selber zurückzubinden, kommt in der Szene der Berufung der Zwölf zum Ausdruck (Lk 6, 13–16 par.). Eine vorübergehende Erscheinung des 2. Jh. waren die Wanderapostel. Schon in Zeugnissen des NT tritt die Entschlossenheit der frühen Kirche hervor, an der ”Lehre der A.“ festzuhalten (Apg 1–15), nämlich an der Lehre der Zwölf u. des Paulus (Pastoralbriefe, Apostolische Väter ). So erscheinen die A. als ein fester Kreis, der in heutiger Sprache ein Kollegium genannt werden kann, das sich in den Bischöfen (u. Diakonen) einen Nachfolgerkreis gab (1. Clemensbrief; Irenäus von Lyon † um 202; Successio apostolica ). – Für die kath. kirchliche Lehre u. die Systematik ergeben sich folgende Gesichtspunkte: Für die A. als Zeugen Jesu Christi u. insbesondere seiner Auferweckung gibt es keine eigentliche Nachfolgerschaft, aber einen Fortbestand ihres Zeugnisses u. darum die Aufgabe der Kirche, den Fortbestand dieses Zeugnisses mit Hilfe des Heiligen Geistes zu garantieren. So bekam die Kirche die (amtlich-öffentliche) Offenbarung Gottes ganz u. ausschließlich durch die A. vermittelt; daraus ergibt sich die Lehre, daß diese Offenbarung ”mit dem Tod des letzten Apostels“ abgeschlossen ist u. darum zwar vertiefende Interpretation (Dogmenentwicklung), nicht aber inhaltliche Erweiterung erfahren kann. Dem entsprechend gibt es die Einmaligkeit des Anfangs bei den Aposteln des NT , aber auch eine legitime Entfaltung des Apostelamtes im Kollegium der Bischöfe (Bischof, Apostolizität der Kirche ).