Herbert Vorgrimler. Neues Theologisches Wörterbuch
Anbetung
   ist eine Grundgestalt des religiösen Aktes, die Gott allein gilt: A. ist die ausdrückliche, realisierte Anerkennung der Göttlichkeit Gottes, seiner unendlichen Heiligkeit u. Herrlichkeit, seines unendlichen Unterschieds gegenüber jedem Geschöpf. Israels Ringen um die Erkenntnis des einzigen Gottes (Monotheismus) gipfelt in dem Bekenntnis, daß JHWH allein A. gebührt, daß er allein heilig u. herrlich ist. In dieser Glaubenstradition lebte u. betete Jesus (Lk 4, 8 mit Dtn 6, 13). Mit der Glaubenserkenntnis der bleibenden u. unüberbietbaren Gegenwart Gottes in Jesus ist die A. des Kyrios Jesus verbunden. Sie wird nicht nur in innerlichen Akten des Bekennens, des Rühmens, Lobens u. Dankens verwirklicht, son- dern auch in äußerlich-konkreten Gesten u. Ritualen (Liturgie). Nach Paulus u. Hebr wird Gott in seinem wahren Haus, der versammelten Gemeinde, angebetet; nach Joh (4, 23 f.) im Geist u. in der Wahrheit, d. h. im Bekenntnis, daß der unendliche u. unbegreifliche Gott sich selber in Transzendenz u. in Geschichte (im Pneuma u. im Logos) den Menschen mitteilend bleibend nahe ist; nach der Offb wird dem Kyrios Jesus A. durch die ganze Schöpfung erwiesen. – Nach kath. Glauben umfaßt die A. Gottes auch alles das, womit sich Gott unmittelbar-konkret geeint hat, so die Menschheit Jesu u. die eucharistischen Gaben als Orte der pneumatischen Gegenwart Gottes. Gegen alle Mißverständnisse betont die kath. Glaubenslehre, daß kein heiliger Mensch (auch kein besonders auserwählter wie Maria), kein Bild u. kein Gegenstand angebetet werden darf (Heiligenverehrung, Bilderverehrung, Reliquien) . Sie können nur Wegweiser zur rühmenden A. Gottes allein sein u. insofern in Dankbarkeit verehrt werden.
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