Herbert Vorgrimler. Neues Theologisches Wörterbuch
Ablaß
   (lat. ”indulgentia“) bedeutet historisch den Erlaß von Bußwerken (Bußsakrament), an deren Stelle die Zusage der kirchlichen Fürbitte u. die Auferlegung eines Ablaßwerkes treten. In diesem Sinn der Umwandlung der Bußleistung kommen die Ablässe vom 11. Jh. an auf. Die scholastische Theologie unterbaute diese Praxis mit der Lehre vom Kirchenschatz, dem ”Schatz“ der überschüssigen Verdienste Jesu Christi u . der Heiligen, aus dem der Papst Ablässe gewähren könne, die auch Verstorbenen zuwendbar seien. Nach heftiger theol. Kritik u. völliger Ablehnung des Ablaßwesens durch die Reformatoren warnte das Konzil von Trient vor Mißbräuchen, es lehrte aber auch, Ablässe seien überaus segensvoll u. beizubehalten. In der neueren kath. Dogmatik wurde vorgeschlagen, den A. als qualifizierte Fürbitte der Kirche für einen reuigen Sünder bei der Aufarbeitung der zeitlichen unheilvollen Folgen seiner Sünde (Sündenstrafen) zu verstehen . Bei der Ablaßreform 1967 wurde jedoch am autoritativen Verwalten u. Zuwenden des Schatzes der Sühneleistung Jesu Christi u. der Heiligen festgehalten; der A. selber wird definiert als ”Nachlaß zeitlicher Strafe vor Gott für Sünden, deren Schuld schon getilgt ist“ (CIC von 1983 can. 992); er kann, je nach der erbrachten Voraussetzung, ein ”vollkommener “ oder nur ein Teil-A. sein. Ob kath. Christen sich um einen A. bemühen wollen oder nicht ist ihnen ausdrücklich freigestellt.
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