Hermann Paul - Deutsches Wörterbuch
zuschlagen
mhd. zuoslahen ›mit zupacken, mitwirken‹ (L156 Kl.Lexer, Anhang);1 veraltet ›(gut) bekommen‹: nur schlägt er [der Duft] mir nicht zu (Lessing), welches meinem Stile zuschlägt(Jean Paul), dem das Bad jetzt besser zuschlägt (A075 Johann Wolfgang von Goethe, Brief vom 7.3.01), wie heute "anschlagen": die Arznei hat mir nicht zugeschlagen(L004 Johann Christoph Adelung); dagegen mit sein: daß diesem Menschen das Reisen viel besser zugeschlagen sei (Thümmel), die Buße ist dir zugeschlagen(Tieck);
2 ›über den Preis hinaus anrechnen‹: zoll und uncösten zueschlagen (1631; L277 Alfred Schirmer, Kaufmannssprache);
3 jmdm. etwas zuschlagen ›als Eigentum zusprechen‹ bei einer Versteigerung (durch den Schlag mit dem Hammer) seit dem 17. Jahrhundert;
4 zu "zu"(4.5): die Tür zuschlagen, auch intransitiv die Tür schlägt zu; auf Personen bezogen wenn er zornig wird,… schlägt er… zu (1662; L059 DWb); danach heute umgangssprachlich die Polizei schlug bei einer Razzia zu, der Mörder schlug wieder zu; auch ›sich beim Essen und Trinken nicht zurückhalten‹. Zu zuschlagen(2)
Zuschlag (⇓ "S150" mittelniederdt.);
1 ⇓ "S106" ›über den Preis hinaus zu zahlender Betrag‹, geläufig erst seit dem 19. Jahrhundert (1845; L277 Alfred Schirmer, Kaufmannssprache), aber sicher älter entsprechend zuschlagen(2); zu zuschlagen(3)
2 den Zuschlag erhalten, bei einer Versteigerung, auch allgemeiner ›einen Auftrag bekommen‹.
mhd. zuoslahen ›mit zupacken, mitwirken‹ (L156 Kl.Lexer, Anhang);1 veraltet ›(gut) bekommen‹: nur schlägt er [der Duft] mir nicht zu (Lessing), welches meinem Stile zuschlägt(Jean Paul), dem das Bad jetzt besser zuschlägt (A075 Johann Wolfgang von Goethe, Brief vom 7.3.01), wie heute "anschlagen": die Arznei hat mir nicht zugeschlagen(L004 Johann Christoph Adelung); dagegen mit sein: daß diesem Menschen das Reisen viel besser zugeschlagen sei (Thümmel), die Buße ist dir zugeschlagen(Tieck);
2 ›über den Preis hinaus anrechnen‹: zoll und uncösten zueschlagen (1631; L277 Alfred Schirmer, Kaufmannssprache);
3 jmdm. etwas zuschlagen ›als Eigentum zusprechen‹ bei einer Versteigerung (durch den Schlag mit dem Hammer) seit dem 17. Jahrhundert;
4 zu "zu"(4.5): die Tür zuschlagen, auch intransitiv die Tür schlägt zu; auf Personen bezogen wenn er zornig wird,… schlägt er… zu (1662; L059 DWb); danach heute umgangssprachlich die Polizei schlug bei einer Razzia zu, der Mörder schlug wieder zu; auch ›sich beim Essen und Trinken nicht zurückhalten‹. Zu zuschlagen(2)
Zuschlag (⇓ "S150" mittelniederdt.);
1 ⇓ "S106" ›über den Preis hinaus zu zahlender Betrag‹, geläufig erst seit dem 19. Jahrhundert (1845; L277 Alfred Schirmer, Kaufmannssprache), aber sicher älter entsprechend zuschlagen(2); zu zuschlagen(3)
2 den Zuschlag erhalten, bei einer Versteigerung, auch allgemeiner ›einen Auftrag bekommen‹.