Hermann Paul - Deutsches Wörterbuch
zugestehen
mittelhochdeutsch ›zur Seite stehen‹, seit dem Frühneuhochdeutschen an ↑ "gestehen" in dessen rechtssprachlichen Gebrauchsweisen angelehnt: ›einräumen, was jmd. wünscht bzw. daß etwas zutrifft, gilt‹; dazuZugeständnis (17. Jahrhundert).
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