Hermann Paul - Deutsches Wörterbuch
Zins
Mask. , ahd. / mhd. zinsaus lat. census;1 ›festgesetzte Abgabe‹; an den Herrscher, häufig in der Bibel, in der neueren Zeit selten; an den Grundherrn (Bodenzins); in neuerer Zeit auch ›Pacht oder Miete, die nach Vertrag gezahlt wird‹ (Pachtzins, Mietzins, Hauszins), ⇓ "S212" süddeutsch die gewöhnliche Bezeichnung (L171 Paul Kretschmer 334). In diesen Verwendungsweisen steht der Singular, der Plural nur, wenn von mehreren gesonderten Abgaben die Rede ist, als Zinse (die alten Grundgerechtsame und Zinse der Sanktjohanniterverlassenschaft Gutzkow) oder Zinsen (ein Schaffner, der die Zinsen und Zehnten einnimmt Goethe);
2 jetzt gewöhnlich ⇓ "S106" ›Ertrag ausgeliehenen Kapitals‹ (seit dem 14. Jahrhundert; daneben noch lange älteres ↑ "Wucher",vgl. auch ↑ "Interesse"). Der Singular besonders süddeutsch, daneben im 17./ 18. Jahrhundert ein Fem. die Zinse. Der Plural anfangs Zinse, nicht immer zu unterscheiden von dem Singular des Femininums, im 18. Jahrhundert nicht selten, süddeutsch noch im 19. Jahrhundert, die reichlichsten Zinse (Mörike); diese Form wird allmählich zurückgedrängt von Zinsen, das eigentlich der Plural zu dem Femininum ist, an dem wir aber das Genus nicht mehr empfinden. Dieser Plural ist jetzt häufiger als der Singular Zins.
Zinseszins 1616 sampt deren Zinß und Zinß Zinsen (L277 Alfred Schirmer, Kaufmannssprache); L308 Kaspar Stieler 1691 Zinsenzins, so noch L033 Joachim Heinrich Campe; 1781 zins und zinseszins (L059 DWb), woraus die Formel mit Zins und Zinseszins (Gotthelf, Raabe; L059 DWb); auch übertragen ›vollständig‹;
Zinsfuß (1781; L277 Alfred Schirmer, Kaufmannssprache) ›Zinssatz‹, zu ↑ "Fuß" ›Grundlage, Art‹ übertragen;
zinsen (ahd. ) ›Abgaben an den Herrscher oder Grundherrn entrichten‹, fleißige Hand wird herrschen, die aber lässig ist, wird müssen zinsen (Luther); auch transitiv: Mesa zinsete dem Könige Israels Wolle(Luther); dazu veraltet
zinsbar (mhd. ) ›zu solcher Abgabe verpflichtet‹ dafür waren ihm fremde Könige zinsbar(A075 Johann Wolfgang von Goethe, Dichtung und Wahrheit 28,62);
verzinsen (mhd. ) ›Zinsen von etwas zahlen‹; reflexiv ein Kapital verzinst sich gut, zu 4 Prozent;
Verzinsung (frühnhd.).
Mask. , ahd. / mhd. zinsaus lat. census;1 ›festgesetzte Abgabe‹; an den Herrscher, häufig in der Bibel, in der neueren Zeit selten; an den Grundherrn (Bodenzins); in neuerer Zeit auch ›Pacht oder Miete, die nach Vertrag gezahlt wird‹ (Pachtzins, Mietzins, Hauszins), ⇓ "S212" süddeutsch die gewöhnliche Bezeichnung (L171 Paul Kretschmer 334). In diesen Verwendungsweisen steht der Singular, der Plural nur, wenn von mehreren gesonderten Abgaben die Rede ist, als Zinse (die alten Grundgerechtsame und Zinse der Sanktjohanniterverlassenschaft Gutzkow) oder Zinsen (ein Schaffner, der die Zinsen und Zehnten einnimmt Goethe);
2 jetzt gewöhnlich ⇓ "S106" ›Ertrag ausgeliehenen Kapitals‹ (seit dem 14. Jahrhundert; daneben noch lange älteres ↑ "Wucher",vgl. auch ↑ "Interesse"). Der Singular besonders süddeutsch, daneben im 17./ 18. Jahrhundert ein Fem. die Zinse. Der Plural anfangs Zinse, nicht immer zu unterscheiden von dem Singular des Femininums, im 18. Jahrhundert nicht selten, süddeutsch noch im 19. Jahrhundert, die reichlichsten Zinse (Mörike); diese Form wird allmählich zurückgedrängt von Zinsen, das eigentlich der Plural zu dem Femininum ist, an dem wir aber das Genus nicht mehr empfinden. Dieser Plural ist jetzt häufiger als der Singular Zins.
Zinseszins 1616 sampt deren Zinß und Zinß Zinsen (L277 Alfred Schirmer, Kaufmannssprache); L308 Kaspar Stieler 1691 Zinsenzins, so noch L033 Joachim Heinrich Campe; 1781 zins und zinseszins (L059 DWb), woraus die Formel mit Zins und Zinseszins (Gotthelf, Raabe; L059 DWb); auch übertragen ›vollständig‹;
Zinsfuß (1781; L277 Alfred Schirmer, Kaufmannssprache) ›Zinssatz‹, zu ↑ "Fuß" ›Grundlage, Art‹ übertragen;
zinsen (ahd. ) ›Abgaben an den Herrscher oder Grundherrn entrichten‹, fleißige Hand wird herrschen, die aber lässig ist, wird müssen zinsen (Luther); auch transitiv: Mesa zinsete dem Könige Israels Wolle(Luther); dazu veraltet
zinsbar (mhd. ) ›zu solcher Abgabe verpflichtet‹ dafür waren ihm fremde Könige zinsbar(A075 Johann Wolfgang von Goethe, Dichtung und Wahrheit 28,62);
verzinsen (mhd. ) ›Zinsen von etwas zahlen‹; reflexiv ein Kapital verzinst sich gut, zu 4 Prozent;
Verzinsung (frühnhd.).