Hermann Paul - Deutsches Wörterbuch
Zeche
ahd. (L087 Glossen) zehha; vgl. altengl. teoh ›Trupp, Gesellschaft‹;1 anfangs wohl ›Reihenfolge‹, am längsten erhalten in umzechig ›umschichtig‹, noch bei Lessing, W. v.Humboldt, Jahn, Holtei;
2 ›Gesellschaft von Personen, die etwas in bestimmter Reihenfolge verrichten‹, dann überhaupt ›Gesellschaft‹: Bäckerzeche, Schäferzeche usw. (vgl. ⇑ "Gilde", "Zunft");
3 ⇓ "S033" speziell auch ›Gemeinschaft von Bergleuten‹, danach noch jetzt ›die von einer solchen gemeinsam bearbeitete Grube‹ (frühnhd. Mathesius);
4.1 ›Gesellschaft, die zu gemeinsamem Essen und Trinken zusammenkommt‹, so daß jeder seinen Anteil daran bestreitet; danach überhaupt ›Schmauserei‹, ›Trinkgelage‹: in den Zechen singet man von mir (A180 Martin Luther, Psalm 69,13);
4.2 ›Anteil eines einzelnen bei einem solchen Gelage‹ (zu gleicher zechen 1534 Agricola; L059 DWb); danach die heute gewöhnlichste Bedeutung
4.3 ›Betrag, der für das im Wirtshaus Verzehrte zu zahlen ist‹; dazu im Frühneuhochdeutschen
⊚⊚ die Zeche (be-)zahlen müssen ›den Schaden tragen müssen‹; die Zeche ohne den Wirt machen ›sich zu früh freuen‹, heute gewöhnlich "Rechnung" statt Zeche; dazu auch
Zechprellerei seit 1879 nachgewiesen, seit 1880 auch ⇓ "S181" juristischer Terminus (L360 ZDW9,118);
zechen (mhd. ), früher in seiner Verwendung an die älteren Bedeutungen von Zeche sich anschließend, jetzt nur an die Bedeutung ›Gelage‹.
ahd. (L087 Glossen) zehha; vgl. altengl. teoh ›Trupp, Gesellschaft‹;1 anfangs wohl ›Reihenfolge‹, am längsten erhalten in umzechig ›umschichtig‹, noch bei Lessing, W. v.Humboldt, Jahn, Holtei;
2 ›Gesellschaft von Personen, die etwas in bestimmter Reihenfolge verrichten‹, dann überhaupt ›Gesellschaft‹: Bäckerzeche, Schäferzeche usw. (vgl. ⇑ "Gilde", "Zunft");
3 ⇓ "S033" speziell auch ›Gemeinschaft von Bergleuten‹, danach noch jetzt ›die von einer solchen gemeinsam bearbeitete Grube‹ (frühnhd. Mathesius);
4.1 ›Gesellschaft, die zu gemeinsamem Essen und Trinken zusammenkommt‹, so daß jeder seinen Anteil daran bestreitet; danach überhaupt ›Schmauserei‹, ›Trinkgelage‹: in den Zechen singet man von mir (A180 Martin Luther, Psalm 69,13);
4.2 ›Anteil eines einzelnen bei einem solchen Gelage‹ (zu gleicher zechen 1534 Agricola; L059 DWb); danach die heute gewöhnlichste Bedeutung
4.3 ›Betrag, der für das im Wirtshaus Verzehrte zu zahlen ist‹; dazu im Frühneuhochdeutschen
⊚⊚ die Zeche (be-)zahlen müssen ›den Schaden tragen müssen‹; die Zeche ohne den Wirt machen ›sich zu früh freuen‹, heute gewöhnlich "Rechnung" statt Zeche; dazu auch
Zechprellerei seit 1879 nachgewiesen, seit 1880 auch ⇓ "S181" juristischer Terminus (L360 ZDW9,118);
zechen (mhd. ), früher in seiner Verwendung an die älteren Bedeutungen von Zeche sich anschließend, jetzt nur an die Bedeutung ›Gelage‹.