Hermann Paul - Deutsches Wörterbuch
Willkür
mhd. wil(le)kür (↑ 1"Kur"), eigentlich ›freie Wahl, Entschließung‹; pejorativ besonders im Bereich der Politik ›Handeln nach eigenem Gutdünken ohne Rücksicht auf andere‹ vereinzelt mittelhochdeutsch, seit der 2. Hälfte des 18. Jahrhunderts fast ausschließlich (L059 DWb).willkürlich mhd. willekürlich, ursprünglich ohne tadelnden Sinn ›freiwillig, im freien Belieben stehend‹, bis 17./ 18. Jahrhundert neben gleichbedeutend willkürig; die heutige Bedeutung »keinen andern Grund des Handelns habend, als seinen Willen, welcher von bloßen Einfällen, von zufälligen Umständen, nicht durch Prüfung der Sache und durch deutlich erkannte Gründe bestimmt wird« (L033 Joachim Heinrich Campe) kündigt sich bei Luther an und setzt sich im 18. Jahrhundert durch (L059 DWb); dazu das auf die ältere Bedeutung beschränkte
unwillkürlichspontan und nicht mit Willen, Absicht geschehend‹ (1797; L059 DWb).
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