Hermann Paul - Deutsches Wörterbuch
widrig
(um 1400)1in Widerspruch zu etwas befindlich‹, Gegensatz "gemäß", noch bis ins 19. Jahrhundert: das war nicht gut, war unklug, widrig (Grillparzer; L059 DWb), erhalten in "gesetzwidrig", gesundheitswidrig, naturwidrig, "pflichtwidrig", regelwidrig, sprachwidrig, vernunftwidrig, zweckwidrig;
2"S010" rechts- und kanzleisprachlich im widrigen (Fall)sonst‹, erhalten in widrigenfalls;
3 daneben ›entgegenwirkend‹: widriger Wind, widriges Schicksal (Wieland), eines widrigen Vorurteils (Lessing); mit Wechselbeziehung die widrigsten Wirkungen (Goethe); seit dem 18. Jahrhundert abgeblaßt ›Widerwillen erregend, unangenehm‹; ↑ "widerlich".
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