Hermann Paul - Deutsches Wörterbuch
widmen
ahd. widimen, mhd. widemen, abgeleitet aus ahd. widimo, mhd. wideme; zunächst Rechtswort1 ›der Braut bei Eingehung der Ehe eine Gabe geben‹;
2 seit dem 13. Jahrhundert (L059 DWb) ›ein kirchliches Institut mit Vermögen ausstatten‹, daher noch niederdt. Wedem, Widem, auch Wedum, Widum ›Pfarrhof‹ (öfter bei norddeutschen Schriftstellern). Demnach widemen ›ausstatten und zueignen dessen, was durch wideme bezeichnet wurde‹; dazu verwaltungssprachlich umwidmen ›die Zweckbestimmung eines Etats verändern‹;
3 seit dem 13. Jahrhundert (L059 DWb) übertragen ›zuwenden‹, daher hat es den Charakter eines Rechtsworts verloren. Gewöhnlich mit Dativ jmdm. etwas, sich jmdm. / einer Sache widmen, sich der Wissenschaft, dem Theater widmen, mit Partizip Perfekt: Richard hielt die gefährdete Festung von innen besetzt und konnte von hier Hannahs Abwesenheit und die ihr gewidmeten Papiere leichter und sicherer verteidigen (B.Strauß, Die Widmung 57); im Sinne von ›bestimmen‹: man hatte mich dem Handlungsstand gewidmet (Goethe), deshalb hatte er seinen Sprößling der Theologie gewidmet (Tieck); statt Dativ Konstruktion mit zu: in einem dazu gewidmeten kleinen Kasten (Nicolai), zu ihrem Heil gewidmet, steh ich fest (Goethe), reflexiv: daß er sich zum Schauspieler widme(A075 Johann Wolfgang von Goethe, I 22,153,7); im Sinne von ›verwenden‹ sie widmeten ganze Nächte zu dieser Lektüre (Moritz), zu mit Infinitiv: ich widme meine übrigen Tage, die beste Mutter zu beweinen (La Roche).
Widmung spätmhd. widemunge; zu widmen(1) und (2)
1 ›Ausstattung (z. B. einer kirchlichen Institution, der Ehefrau)‹ (um 1360/ 70; L059 DWb);
2 ›Übereignung, Schenkung‹ (1361; L059 DWb);
3 ›(gedruckter) Zueignungstext‹ (1791; L059 DWb).
ahd. widimen, mhd. widemen, abgeleitet aus ahd. widimo, mhd. wideme; zunächst Rechtswort1 ›der Braut bei Eingehung der Ehe eine Gabe geben‹;
2 seit dem 13. Jahrhundert (L059 DWb) ›ein kirchliches Institut mit Vermögen ausstatten‹, daher noch niederdt. Wedem, Widem, auch Wedum, Widum ›Pfarrhof‹ (öfter bei norddeutschen Schriftstellern). Demnach widemen ›ausstatten und zueignen dessen, was durch wideme bezeichnet wurde‹; dazu verwaltungssprachlich umwidmen ›die Zweckbestimmung eines Etats verändern‹;
3 seit dem 13. Jahrhundert (L059 DWb) übertragen ›zuwenden‹, daher hat es den Charakter eines Rechtsworts verloren. Gewöhnlich mit Dativ jmdm. etwas, sich jmdm. / einer Sache widmen, sich der Wissenschaft, dem Theater widmen, mit Partizip Perfekt: Richard hielt die gefährdete Festung von innen besetzt und konnte von hier Hannahs Abwesenheit und die ihr gewidmeten Papiere leichter und sicherer verteidigen (B.Strauß, Die Widmung 57); im Sinne von ›bestimmen‹: man hatte mich dem Handlungsstand gewidmet (Goethe), deshalb hatte er seinen Sprößling der Theologie gewidmet (Tieck); statt Dativ Konstruktion mit zu: in einem dazu gewidmeten kleinen Kasten (Nicolai), zu ihrem Heil gewidmet, steh ich fest (Goethe), reflexiv: daß er sich zum Schauspieler widme(A075 Johann Wolfgang von Goethe, I 22,153,7); im Sinne von ›verwenden‹ sie widmeten ganze Nächte zu dieser Lektüre (Moritz), zu mit Infinitiv: ich widme meine übrigen Tage, die beste Mutter zu beweinen (La Roche).
Widmung spätmhd. widemunge; zu widmen(1) und (2)
1 ›Ausstattung (z. B. einer kirchlichen Institution, der Ehefrau)‹ (um 1360/ 70; L059 DWb);
2 ›Übereignung, Schenkung‹ (1361; L059 DWb);
3 ›(gedruckter) Zueignungstext‹ (1791; L059 DWb).