Hermann Paul - Deutsches Wörterbuch
widersprechen
ahd. widarsprehhan, mhd. widersprechen; ursprünglich transitiv1 ›gegen etwas sprechen, etwas anfechten‹: wiewohl es von den Päpsten widersprochen ward (Schiller), andere widersprachen dieses(Pestalozzi); daneben kann auch noch ein Dativ der Person stehen (seit dem 16. Jahrhundert häufiger; L059 DWb) ich kann dir das nicht widersprechen (A177 Gotthold Ephraim Lessing, 13,346), ich widersprach ihm alles (La Roche); jetzt jmdm. in bezug auf etwas widersprechen; auf älterer Konstruktion beruht das jetzt noch übliche unwidersprechlich. Etwas anderes ist es, wenn bei Umsetzung in das Passiv der Dativ der Person zum Subjekt gemacht wird: nun fühlte er sich zum erstenmal widersprochen (Goethe);
2 ›nicht in Einklang mit etwas/ jmdm. stehen‹ (Gegensatz "entsprechen") mit Dativ. Stattdessen mit seinem Charakter widersprechend(wie in Widerspruch stehen mit) (Moritz); auch sich widersprechen. Die zweifache Bedeutung auch in
Widerspruch (15. Jahrhundert) zunächst ›Widerruf‹, dann ›Einwand‹ (2. Hälfte des 17. Jahrhunderts; L059 DWb), noch ⇓ "S181" rechtssprachlich, seit Anfang des 18. Jahrhunderts (Ch.Wolff) für contradictio in der ⇓ "S168" Philosophie ›das logische Verhältnis einander bedingender, zugleich aber ausschließender Urteile und Begriffe‹, danach allgemein ›Sichausschließen‹.
ahd. widarsprehhan, mhd. widersprechen; ursprünglich transitiv1 ›gegen etwas sprechen, etwas anfechten‹: wiewohl es von den Päpsten widersprochen ward (Schiller), andere widersprachen dieses(Pestalozzi); daneben kann auch noch ein Dativ der Person stehen (seit dem 16. Jahrhundert häufiger; L059 DWb) ich kann dir das nicht widersprechen (A177 Gotthold Ephraim Lessing, 13,346), ich widersprach ihm alles (La Roche); jetzt jmdm. in bezug auf etwas widersprechen; auf älterer Konstruktion beruht das jetzt noch übliche unwidersprechlich. Etwas anderes ist es, wenn bei Umsetzung in das Passiv der Dativ der Person zum Subjekt gemacht wird: nun fühlte er sich zum erstenmal widersprochen (Goethe);
2 ›nicht in Einklang mit etwas/ jmdm. stehen‹ (Gegensatz "entsprechen") mit Dativ. Stattdessen mit seinem Charakter widersprechend(wie in Widerspruch stehen mit) (Moritz); auch sich widersprechen. Die zweifache Bedeutung auch in
Widerspruch (15. Jahrhundert) zunächst ›Widerruf‹, dann ›Einwand‹ (2. Hälfte des 17. Jahrhunderts; L059 DWb), noch ⇓ "S181" rechtssprachlich, seit Anfang des 18. Jahrhunderts (Ch.Wolff) für contradictio in der ⇓ "S168" Philosophie ›das logische Verhältnis einander bedingender, zugleich aber ausschließender Urteile und Begriffe‹, danach allgemein ›Sichausschließen‹.