Hermann Paul - Deutsches Wörterbuch
Wette
Fem. (bis 14. Jahrhundert Neutr. ; L059 DWb), ahd. wet(t)i, mhd. wet(t)e, wet, gemeingermanisch (got. wadi, engl. wed), verwandt mit lat. vas, vadimonium ›Bürge, Bürgschaft‹, auch Gewette Neutr. (noch bei Haller, Wieland, J.Müller); anfangs ›Pfand‹; speziell für den Einsatz bei einer Wette, daher im 14. Jahrhundert (L059 DWb) Bezeichnung für die Handlung des Wettens geworden (↑ "Lotterie"), auch einer solchen, bei der kein wirklicher Einsatz gemacht wird; in festen Wendungen, um die Wette hat älteres in die Wette verdrängt (im 18. Jahrhundert noch üblich), seltener dafür zur Wette (mhd. ze wetteim Wettstreit‹): wenn List mit List zur Wette ringt(Goethe), in anderem Sinn bei G.A.Bürger: ich bringe dich, zur Wette [›ich wette darauf‹], noch heut' ins Hochzeitsbette; eine Wette eingehen (1715; L059 DWb), die Wette gilt (18. Jahrhundert; L059 DWb), die Wette gewinnen (1682; L059 DWb), verlieren (16. Jahrhundert; L059 DWb). Zusammensetzungen Wettlauf, Wettgesang, Wettstreit, Wettkampf, Wettspiel.Wettbewerb Neubildung 19. Jahrhundert (L059 DWb) < franz. concurrence; seit spätem 19. Jahrhundert ⇓ "S192" Schlagwort liberalen Wirtschaftslebens freier Wettbewerb (Fontane), danach (und besonders ⇓ "S144" nach 1945) Kennzeichen der Marktwirtschaft; auch allgemeiner, z. B. im Bereich von Kunst und Architektur; Wetteifer (1771; L059 DWb, das älteres Welteifer als Textverderbnis wertet und zu Wetteifer ändert) »das eifrige Bestreben, es dem andern zuvor zu thun« (L004 Johann Christoph Adelung);
wettmachendurch eigene Leistung eine andere Leistung ausgleichen‹, Zusammensetzung mit dem als Simplex unüblich gewordenen Adjektiv wett; in gleichem Sinn wett spielen öfter bei Grimmelshausen, noch bei Schiller: hab' ich doch ohnehin noch einen ehrlichen Namen mit Euch wett zu spielen?; übertragen ›sich für etwas erkenntlich zeigen‹;
Wettstreit (L308 Kaspar Stieler 1691), älter Wettestreit (Brant; L059 DWb) v. a. »äuszerer vorgang« (ebenda) des Wetteifers;
wetten spätahd. wetton, mhd. wetten (got. [ga]wadjon, engl. wed), ⇓ "S210" auf die Sprechhandlung bezogen ›Sprecher erklärt, des Zutreffens seiner Aussage oder des Eintreffens seiner Voraussage völlig gewiß zu sein (und verpflichtet sich, bei erwiesener Unwahrheit oder Nicht-Eintreffen des vorhergesagten Ereignisses dem Hörer gegenüber eine bestimmte Leistung zu erbringen, die dieser wiederum erbringen muß, wenn die Aussage zu- bzw. die Voraussage eintrifft)‹, dazu um etwas wetten, auch ich wette 100 Mark. Zum Ausdruck, daß man seiner Sache gewiß ist (↑ 1"tippen"): ich wette (darauf), daß er nicht kommt; so haben wir nicht gewettetdas entspricht nicht meiner Meinung, das haben wir nicht so abgemacht‹. Zusammensetzung verwetten.
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