Hermann Paul - Deutsches Wörterbuch
Weichbild
mhd. wichbilde, mittelniederdt. wikbelde; ⇓ "S181" Rechtswort (12. Jahrhundert)1innerhalb des Stadtbezirks geltendes Recht‹, dann
2Stadtbezirk‹. ⇓ "S226" Der erste Bestandteil scheint niederdt. wikHandelsplatz‹, ›(befestigter) Ort‹ (vgl. Bardowiek, Braunschweig, niederdt. Brunsvik, Greenwich usw.), vielleicht < lat. vicus›Dorf‹ oder in der Grundbedeutung ›Zuflucht‹ zu mittelniederdt. wikFlucht‹; der zweite Teil wohl zu ↑ "Bild" ›Rechtszeichen‹, um den Geltungsbereich des Wik-Rechts abzugrenzen; schließlich bezeichnet es dieses Gebiet selbst.
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: Weichbild