Hermann Paul - Deutsches Wörterbuch
wehren
ahd. werian, mhd. wern, gemeingermanisch (got. warjan, altnord. verja);1 ›den Zugang zu einem Gegenstand versperren, behindern‹, dieser Gegenstand steht als Objekt im Akkusativ, ›gegen feindlichen Angriff, Zugang verteidigen‹, die burc sie wol werten (mhd. ); neuhochdeutsch nur reflexiv: sich wehren gegen. Zuweilen steht daneben ein Genitiv, durch den genauer bestimmt wird, was man verteidigt: das friedsame Geschöpf, das seines Lebens sich nicht mit allen Leibeskräften wehrt (Schiller),
⊚ sich seiner Haut wehren; auch das, wogegen man sich wehrt, in älterer Sprache im Genitiv: dessen wehrten sie gar höflich sich(Wieland);
2 ›etwas/ jmdn. an etwas hindern, verhindern‹, mit Dativ: ich wehre meinem Fuß alle bösen Wege(Luther); jetzt nur üblich mit einer Tätigkeitsbezeichnung als Objekt jmdm. den Eingang, den Durchzug wehren (üblicher verwehren),
⊚ wehret den Anfängen nach lat. principiis obsta (Ovid, Remedia amoris); häufiger ohne Objekt mit bloßem Dativ (↑ "abwehren"); seltener wird der vom Zugang abgehaltene Gegenstand als Objekt gesetzt: jmdm. die Fliegen wehren/ abwehren; den Fluch von dem Hause wehren (Voß).
Wehr1 Fem. , ahd. wari, weri, mhd. wer(e);
1 ›Verteidigung‹, allgemein üblich noch in sich zur Wehr setzen (12. Jahrhundert; L059 DWb), ursprünglich wohl vom Reiter gebraucht (das feste Zurechtsetzen im Sattel), woneben sich zur Wehr stellen nicht die gleiche Verbreitung gefunden hat; noch in "Abwehr", Gegenwehr, "Notwehr", Wehrdienst (↑ "Kriegsdienst"), Wehrkraft, Wehrpflicht, Wehrstand, wehrlos (Bismarck; L320 Trübner);
2 ›Mittel zur Verteidigung‹, daher
2.1 ›Bewaffnung, Gesamtheit der Waffen, mit denen jmd. ausgerüstet ist‹, häufige Verbindung in Wehr und Waffen (nachweisbar um 1400, wohl älter; L059 DWb), dann auch für eine einzelne Waffe, in der Regel das Schwert: er sah auf seine Wehre (Uhland), ↑ "Gewehr";
2.2 ›Schutzwall oder -mauer‹ (Brustwehr);
2.3 als Grundwort ›zur Verteidigung dienende Mannschaft‹, "Landwehr", Bürgerwehr, "Feuerwehr"; militärischer Sammelname der Wehrmachtsteile Heer, Marine und Luftwaffe 1921–35 "Reichswehr", seit 1.4.1956 Bundeswehr.
Wehrmacht zuerst (1844) abstrakt: Wehrmacht für das Licht des Christentums (Varnhagen; L059 DWb); allgemein ›Summe der militärischen Kräfte‹ 1879 für die britischen Streitkräfte (A.Kirchhammer, in: Organ der militär-wissenschaftlichen.Vereine 19,113), 1911 für die österreichischen und deutschen Streitkräfte: Bereitstellung der Mittel für die Wehrmacht (C. v.Hötzendorff, Aus meiner Dienstzeit 2,453); ⇓ "S145" Sammelname der Wehrmachtsteile Heer, Marine und Luftwaffe 1935–45;
Wehr2 Neutr. , mhd. wer, vgl. altsächs./ altengl. wer(r); ›Befestigung gegen das Wasser‹ ist eine spezielle Bedeutung von 1Wehr, geht von der Küste aus und dringt seit dem 13. Jahrhundert nach Süden vor.
⊚ sich seiner Haut wehren; auch das, wogegen man sich wehrt, in älterer Sprache im Genitiv: dessen wehrten sie gar höflich sich(Wieland);
2 ›etwas/ jmdn. an etwas hindern, verhindern‹, mit Dativ: ich wehre meinem Fuß alle bösen Wege(Luther); jetzt nur üblich mit einer Tätigkeitsbezeichnung als Objekt jmdm. den Eingang, den Durchzug wehren (üblicher verwehren),
⊚ wehret den Anfängen nach lat. principiis obsta (Ovid, Remedia amoris); häufiger ohne Objekt mit bloßem Dativ (↑ "abwehren"); seltener wird der vom Zugang abgehaltene Gegenstand als Objekt gesetzt: jmdm. die Fliegen wehren/ abwehren; den Fluch von dem Hause wehren (Voß).
Wehr1 Fem. , ahd. wari, weri, mhd. wer(e);
1 ›Verteidigung‹, allgemein üblich noch in sich zur Wehr setzen (12. Jahrhundert; L059 DWb), ursprünglich wohl vom Reiter gebraucht (das feste Zurechtsetzen im Sattel), woneben sich zur Wehr stellen nicht die gleiche Verbreitung gefunden hat; noch in "Abwehr", Gegenwehr, "Notwehr", Wehrdienst (↑ "Kriegsdienst"), Wehrkraft, Wehrpflicht, Wehrstand, wehrlos (Bismarck; L320 Trübner);
2 ›Mittel zur Verteidigung‹, daher
2.1 ›Bewaffnung, Gesamtheit der Waffen, mit denen jmd. ausgerüstet ist‹, häufige Verbindung in Wehr und Waffen (nachweisbar um 1400, wohl älter; L059 DWb), dann auch für eine einzelne Waffe, in der Regel das Schwert: er sah auf seine Wehre (Uhland), ↑ "Gewehr";
2.2 ›Schutzwall oder -mauer‹ (Brustwehr);
2.3 als Grundwort ›zur Verteidigung dienende Mannschaft‹, "Landwehr", Bürgerwehr, "Feuerwehr"; militärischer Sammelname der Wehrmachtsteile Heer, Marine und Luftwaffe 1921–35 "Reichswehr", seit 1.4.1956 Bundeswehr.
Wehrmacht zuerst (1844) abstrakt: Wehrmacht für das Licht des Christentums (Varnhagen; L059 DWb); allgemein ›Summe der militärischen Kräfte‹ 1879 für die britischen Streitkräfte (A.Kirchhammer, in: Organ der militär-wissenschaftlichen.Vereine 19,113), 1911 für die österreichischen und deutschen Streitkräfte: Bereitstellung der Mittel für die Wehrmacht (C. v.Hötzendorff, Aus meiner Dienstzeit 2,453); ⇓ "S145" Sammelname der Wehrmachtsteile Heer, Marine und Luftwaffe 1935–45;
Wehr2 Neutr. , mhd. wer, vgl. altsächs./ altengl. wer(r); ›Befestigung gegen das Wasser‹ ist eine spezielle Bedeutung von 1Wehr, geht von der Küste aus und dringt seit dem 13. Jahrhundert nach Süden vor.