Hermann Paul - Deutsches Wörterbuch
Wappen
Neutr. mhd. wapen, aus dem ⇓ "S151" Mittelniederländischen entlehnte Nebenform zu wafen, bis ins 19. Jahrhundert noch mit langem -a-;1 zunächst ›Ritterrüstung‹ (⇓ "S052" ↑ "Waffe"[1]), die zur Unterscheidung der Ritter ein Abzeichen trug;
2 ⇓ "S029" Ende des 12. Jahrhunderts (L059 DWb) speziell ›Abzeichen auf der Rüstung, im Schild‹; seit dem 14. Jahrhundert (L059 DWb) konnten auch Bürger (Städte) und Bauern Wappen führen;
3 übertragen auf jegliche Art von Erkennungszeichen: da legen wir die sklavenkleider ab, worauf das schicksal uns sein wappen gedrückt(Hölderlin; L059 DWb).
wappnen seit Ende des 12. Jahrhunderts auftretende Nebenform zu "waffnen", ursprünglich wohl mitteldeutsch ›mit einer Waffe, mit Waffen versehen‹ (dafür heute bewaffnen), v. a. übertragen ›sich mit etwas versehen, was zur Stärkung dient, sich vorsorglich auf etwas einstellen‹.
Neutr. mhd. wapen, aus dem ⇓ "S151" Mittelniederländischen entlehnte Nebenform zu wafen, bis ins 19. Jahrhundert noch mit langem -a-;1 zunächst ›Ritterrüstung‹ (⇓ "S052" ↑ "Waffe"[1]), die zur Unterscheidung der Ritter ein Abzeichen trug;
2 ⇓ "S029" Ende des 12. Jahrhunderts (L059 DWb) speziell ›Abzeichen auf der Rüstung, im Schild‹; seit dem 14. Jahrhundert (L059 DWb) konnten auch Bürger (Städte) und Bauern Wappen führen;
3 übertragen auf jegliche Art von Erkennungszeichen: da legen wir die sklavenkleider ab, worauf das schicksal uns sein wappen gedrückt(Hölderlin; L059 DWb).
wappnen seit Ende des 12. Jahrhunderts auftretende Nebenform zu "waffnen", ursprünglich wohl mitteldeutsch ›mit einer Waffe, mit Waffen versehen‹ (dafür heute bewaffnen), v. a. übertragen ›sich mit etwas versehen, was zur Stärkung dient, sich vorsorglich auf etwas einstellen‹.