Hermann Paul - Deutsches Wörterbuch
Vorwand
zunächst1.1 FürwandEinwand, Einlassung‹ als ⇓ "S181" juristischer Terminus (15. Jahrhundert);
1.2 seit Mitte des 17. Jahrhunderts Vorwandunbegründeter, erfundener, vorgetäuschter Einwand‹; zu dem Ende des 19. Jahrhunderts außer Gebrauch geratenen Verb vorwenden (ahd. ) ›mit Worten vorbringen‹, das seit dem 17. Jahrhundert im Sinne von "vorschützen" erscheint.
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