Hermann Paul - Deutsches Wörterbuch
Vorsitz
(16. Jahrhundert) wohl nach lat. praesidium: den Vorsitz in einem Gerichte, bey einer Disputation haben (L004 Johann Christoph Adelung); zuvorsitzen (1482; L059 DWb), seit Mitte des 17. Jahrhunderts häufig im substantivierten Partizip Prät.
Vorsitzende(r) (1777 Rabener; L059 DWb), das älteres
Vorsitzer (15. Jahrhundert) weitgehend abgelöst hat.
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