Hermann Paul - Deutsches Wörterbuch
vorbehalten
(14. Jahrhundert)1 frühneuhochdeutsch wie "vorenthalten": du sollst dem Dürftigen seinen Lohn nicht vorbehalten (Luther);
2 jmdm. etwas vorbehaltenfür jmdn. im voraus aufbewahren, reservieren‹: hast du mir… keinen Segen vorbehalten? (A180 Martin Luther, 1Mose 27,36); mit anderem Bezug des Dativs: Zeit und Stunde, welche der Vater seiner Macht vorbehalten hat(Luther); jetzt gewöhnlich abstrakt (16. Jahrhundert): ihm blieb es vorbehalten, diesen entscheidenden Schritt zu tun. Ferner sich etwas vorbehalten: ich behalte mir vor, darauf zurückzukommen; ich behalte mir alle Rechte vor.
Vorbehalt (16. Jahrhundert) ursprünglich ⇓ "S181" rechtssprachlich ›das Zurückhalten‹; dann allgemeiner ›Einschränkung‹, auch ›Bedenken‹ (häufig mit, unter Vorbehalt);
vorbehaltlich Präposition mit Genitiv (1600; L059 DWb): vorbehaltlich aller Rechte.
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