Hermann Paul - Deutsches Wörterbuch
Vikar
(1326; L081 FWb) ›Stellvertreter (eines Vorgesetzten)‹ < gleichbedeutend lat. vicarius, ⇓ "S110" besonders als Bezeichnung für den Stellvertreter in einem kirchlichen Amt (Generalvikar ›Stellvertreter des Bischofs‹, Pfarrvikar ›einem Pfarrer zur Ausbildung unterstellter [junger] Geistlicher‹), früher auch für den Stellvertreter in einem staatlichen Amt (Reichsvikar ›Verwalter der Staatsgeschäfte bis zur Krönung des neuen Kaisers‹); vereinzelt schweizerisch ›Stellvertreter eines Lehrers‹.
(1326; L081 FWb) ›Stellvertreter (eines Vorgesetzten)‹ < gleichbedeutend lat. vicarius, ⇓ "S110" besonders als Bezeichnung für den Stellvertreter in einem kirchlichen Amt (Generalvikar ›Stellvertreter des Bischofs‹, Pfarrvikar ›einem Pfarrer zur Ausbildung unterstellter [junger] Geistlicher‹), früher auch für den Stellvertreter in einem staatlichen Amt (Reichsvikar ›Verwalter der Staatsgeschäfte bis zur Krönung des neuen Kaisers‹); vereinzelt schweizerisch ›Stellvertreter eines Lehrers‹.