Hermann Paul - Deutsches Wörterbuch
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(1326; L081 FWb) ›Stellvertreter (eines Vorgesetzten)‹ < gleichbedeutend lat. vicarius, ⇓ "S110" besonders als Bezeichnung für den Stellvertreter in einem kirchlichen Amt (GeneralvikarStellvertreter des Bischofs‹, Pfarrvikareinem Pfarrer zur Ausbildung unterstellter [junger] Geistlicher‹), früher auch für den Stellvertreter in einem staatlichen Amt (ReichsvikarVerwalter der Staatsgeschäfte bis zur Krönung des neuen Kaisers‹); vereinzelt schweizerisch ›Stellvertreter eines Lehrers‹.
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