Hermann Paul - Deutsches Wörterbuch
Veto
(1754; L081 FWb) wohl zuerst in England (17. Jahrhundert; W.L244 Wolfgang Pfeifer) auftauchendes Substantiv von lat. veto›ich verbiete‹ ( < lat. vetare ›nicht zulassen, verbieten, verhindern‹), zunächst vom Einspruchsrecht in den traditionellen, von der römischen Antike vorgegebenen Bereichen Politik, Kollegialorgane, dann auch allgemein: die mutter fing an, mir den theaterbesuch untersagen zu wollen, ohne doch kraft genug zu haben, ihr veto durchzuführen (Holtei; L059 DWb), Ich bin überzeugt, daß sich gegen ein solches Unternehmen kein Veto eines der hohen Versammelten erheben kann (A.A227 Arno Schmidt, Wundertüte 11).
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