Hermann Paul - Deutsches Wörterbuch
verweisen
1 mhd. verwisenzu ↑ "weisen"; gewöhnlich1wegweisen‹: jmdn. aus seinem Vaterland, in die Verbannung verweisen, mit Genitiv: wir selbst wurden des Landes verwiesen (A222 Friedrich Schiller, Kabale und Liebe 2,3);
2an eine andere Stelle weisen‹: jmdn. an den König, an das Gericht, auf die Vorschriften, an eine andere Adresse verweisen, auf jmds. Urteil verweisen. Dazu
Verweis1 mhd. verwis; bis zum 15. Jahrhundert
1Überweisung‹ (z. B. »anweisung eines gutes« [L059 DWb]), dann ungebräuchlich geworden (L004 Johann Christoph Adelung und L033 Joachim Heinrich Campe buchen das Wort nicht); seit etwa 1850
2Hinweisein netz von verweisen ist ausgesponnen (E.Schmidt; L059 DWb); dazu Verweisung: In dem Wörterbuch finden sich manche Verweisungen auf frühere Stellen (L264 Daniel Sanders).
2 ahd. firwizan, mhd. verwizenstrafend, tadelnd vorwerfen‹, wohl etymologisch verwandt mit "wissen" und insofern mit 1verweisen (W.L244 Wolfgang Pfeifer, anders L175 Friedrich Kluge/ L175 Elmar Seebold); Bedeutung wie im Althochdeutschen und Mittelhochdeutschen, mit »Vorstellung einer gewissen Autorität« (L320 Trübner), [er] verwies dem Volke in sanften Worten sein gewaltsames beginnen (A222 Friedrich Schiller, Stuart 4,11), auch transitiv sie verwies ihn (Renn; L337 WdG), heute eher gehoben; dazu Partizip Präsens als Adjektiv verweisendtadelnd‹ (1827; L320 Trübner) mit verweisendem Blick (ebenda) veraltet.
Verweis2 mhd. verwiz; ›Rüge, Tadel‹, »in neuerer Zeit« (L320 Trübner) ›amtlicher Tadel‹, »disziplinarische Maßnahme« (L337 WdG) Emanuel nur mit einem scharfen Verweise zu entlassen(G.Hauptmann; ebenda).
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