Hermann Paul - Deutsches Wörterbuch
verrufen
mhd. verruofen ›öffentlich bekannt machen‹; noch im 18. Jahrhundert häufig literarisch1 eine Münze verrufen ›für ungültig erklären‹: kein falscher Laubtaler, ja kein verrufener Sechser ward angenommen (Goethe); ein paar verrufene Kreuzerlein(J.P.Hebel); danach übertragen ich sehe dieses edle Oberhaus… Gesetze prägen und verrufen (A222 Friedrich Schiller, Stuart 1,7); oft werden Dienste mit so verrufener Münze abgefertigt (A.W.Schlegel);
2 ›in schlechten Ruf bringen (eigentlich durch öffentlichen Ausruf)‹: strenge verruft sie das Haus, das er gewöhnlich besucht (A075 Johann Wolfgang von Goethe, Römische Elegien 19,66); was ist das, das man oft als Eitelkeit verrufen möchte(Goethe); jetzt nur als Partizipialadjektiv ›übel beleumundet‹ (verrufft L200 Josua Maaler 1561). Zu verrufen(2)
Verruf in Verruf sein, stehen (L033 Joachim Heinrich Campe 1811), geraten.
mhd. verruofen ›öffentlich bekannt machen‹; noch im 18. Jahrhundert häufig literarisch1 eine Münze verrufen ›für ungültig erklären‹: kein falscher Laubtaler, ja kein verrufener Sechser ward angenommen (Goethe); ein paar verrufene Kreuzerlein(J.P.Hebel); danach übertragen ich sehe dieses edle Oberhaus… Gesetze prägen und verrufen (A222 Friedrich Schiller, Stuart 1,7); oft werden Dienste mit so verrufener Münze abgefertigt (A.W.Schlegel);
2 ›in schlechten Ruf bringen (eigentlich durch öffentlichen Ausruf)‹: strenge verruft sie das Haus, das er gewöhnlich besucht (A075 Johann Wolfgang von Goethe, Römische Elegien 19,66); was ist das, das man oft als Eitelkeit verrufen möchte(Goethe); jetzt nur als Partizipialadjektiv ›übel beleumundet‹ (verrufft L200 Josua Maaler 1561). Zu verrufen(2)
Verruf in Verruf sein, stehen (L033 Joachim Heinrich Campe 1811), geraten.