Hermann Paul - Deutsches Wörterbuch
verpflichten
(mhd. ) selten wie bei Goethe (L059 DWb): das ganze heer ist neu verpflichtetoder absolut: Eigentum verpflichtet (Artikel 14 Grundgesetz BRD). Üblicher jmdn. zu etwas verpflichten: Eigentum verpflichtet den Besitzer zu nichts, den Konkurrenten zu Neid (A140 Elfriede Jelinek, Lust 24); ich bin Künstler, zum Nonkonformismus verpflichtet (A018 Heinrich Böll, Billard; 3,378). Häufig auch sich zu etwas verpflichten. Dem reflexiven Gebrauch ähnlich den Ring, mit dem Sie mir Ihre Treue verpflichtet(Lessing). Abgeschwächt sich jmdm. verpflichtenjmdm. Dienste erweisen, die für ihn Veranlassung sind, sich erkenntlich zu zeigen‹: heut' hast du den Vater dir verpflichtet (Schiller); meinen verpflichteten lebhaften Dank (A075 Johann Wolfgang von Goethe, Brief vom 10.10.00). Häufig zu etwas verpflichtet sein; jmdm. verpflichtet sein, sich jmdm. verpflichtet fühlen.
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