Hermann Paul - Deutsches Wörterbuch
verordnen
(um 1500)1 anfangs ›bestimmen‹, wie viel ihrer zum ewigen Leben verordnet waren (Luther); Wer hat das auff Erden ist / verordnet? (A180 Martin Luther, Hiob 34,13); erhalten in Stadtverordneter;
2anordnen‹, jetzt gewöhnlich vom Arzt: eine Arznei, eine Badekur verordnen, historisch von einer Behörde: und verordnete, daß sich die stärksten jungen Gesellen darinnen üben mußten (Luther); was die Gesetze in Betreff der Götter verordnen (Wieland); oder von einer Privatperson: Sie haben bloß die Güte, zu verordnen, daß in der Rolle Wallensteins ein paar Blätter leer gelassen werden(Schiller); Charlotte… verordnete, daß niemand weiter in diesem Gewölbe beigesetzt werde (A075 Johann Wolfgang von Goethe, Wahlverwandtschaften 20,416,20); so wie die wunderliche Person es verordnete, blieb alles in unverändertem Zustande (E.T.A.Hoffmann). Erhalten in
Verordnung (Luther) noch heute auch verwaltungssprachlich: "Notverordnung" (L322 UWb).
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