Hermann Paul - Deutsches Wörterbuch
verleumden
mhd. verlium(un)den (↑ "Leumund"); ›jmdn. durch Behauptung nachteiliger Sachverhalte Dritten gegenüber verunglimpfen‹ wie "lästern", noch Ende des 18. Jahrhunderts auch ›anschuldigen‹, so bei L063 Johann August Eberhard (5,26) in dem Merkmal »unvorsetzlich« noch enthalten; zumeist wie ↑ "beleidigen" in boshafter Absicht: wer sie [eine Handlung] ohne Grund als betriegerisch darstellt, verläumdet ihn [den Handelnden] (L338 Friedrich Karl Ludwig Weigand 3,976), ursprünglich auch absolut: Sey nicht ein Ohrenbleser / vnd verleumbde nicht mit deiner Zungen (A180 Martin Luther, Sirach 5,16), daneben transitiv Es verleumdet einer den andern (L308 Kaspar Stieler); mit sächlichem Objekt ›schlechtmachenAnderer Leute Schriften verleumden (ebenda) bzw. auf ein Kollektivum bezogen wie "verhöhnen", "höhnen": daß ich… ganz Paris verleumde und durch boshafte Spöttereien die geachtetsten Personen und Dinge… herabwürdige (Heine; L059 DWb); speziell als ⇓ "S181" Rechtsbegriff im Sinn einer strafbaren Handlung wie "beleidigen", "beschimpfen" »[verleumdet] wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen.. geeignet ist« (StGb §187); dazu Verleumder (L200 Josua Maaler), verleumderisch (L308 Kaspar Stieler); Verleumdung (L037 Petrus Dasypodius).
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: verleumden