Hermann Paul - Deutsches Wörterbuch
verletzen
(mhd. ) konkret1äußerlich sichtbar verwunden‹, zumeist transitiv Wenn… Menner… verletzen ein schwanger Weib… / so sol man jn vmb geld straffen (A180 Martin Luther, 2.Mose 21,22), reflexiv ein Esel, der sich in Tornhegen [›Dornenhecken‹] verletzt (L200 Josua Maaler); das Partizip Prät. substantivisch Es gab viele Verletzte (L320 Trübner); mit sächlichem Subjekt und Objekt ›beschädigen‹: keine hacke verletzet… die steine(17. Jahrhundert; L059 DWb);
2 übertragen,
2.1brechen‹: Wenn ich meinen Schwur verletze (A222 Friedrich Schiller, Räuber 1,2), das Briefgeheimnis, die Spielregeln verletzen (L320 Trübner), speziell ›mißachtendas Schamgefühl gröblich verletzen (StGb §184a; L320 Trübner);
2.2"S075"jmds. Selbstgefühl treffen‹, wie "kränken" mit dem Begriff einer seelisch tief empfundenen Mißachtung, daher nicht objektivierbar und so im Gegensatz zu ⇑ "beleidigen", "beschimpfen", "verleumden" nicht justitiabel; im Gegensatz zu "kränken" eher mit dem Begriff eines momentanen Geschehens, im Gegensatz zu "lästern", "verleumden" nicht mit Beteiligung Dritter, auf ein Kollektivum bezogen die heiligen concilien… zu schmelern und zu verletzen(Luther; L059 DWb), eine verletzen und beleydigen (L200 Josua Maaler), Einen an Ehren verletzen (L308 Kaspar Stieler); so noch von L338 Friedrich Karl Ludwig Weigand speziell als Rechtsbegriff verstanden in der Reihe Beleidigen. Kränken. Verletzen. Beeinträchtigen »Etwas thun, was den Rechten eines Andern zuwider ist« (1,199); wie beleidigen, kränken auch nicht beabsichtigt; mit abstraktem Subjekt im Partizip Präsens ›bissig‹: seine… Ironie war… weniger verletzend(M.Hartmann; L320 Trübner). ↑ "letzen"(2).
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