Hermann Paul - Deutsches Wörterbuch
verleihen
(ahd. ) im konkreten Sinn jetzt besonders von geschäftsmäßigem Betrieb (Bücher, Kleider verleihen), für einen einzelnen Akt einfaches "leihen"; gewöhnlich übertragen, so daß keine Rückerstattung mehr in Frage kommt: jmdm. Macht, Kraft, Gnade, Gesundheit, ein Talent, ein langes Leben, ein Amt, einen Orden, Titel verleihen; einer Forderung Nachdruck verleihen; veraltet mit abhängigem Satz: denen Gott verliehen hatte, daß Israel durch sie geholfen würde (Luther). Ungewöhnlich statt des einfachen leihen: zum Hängen und zum Freien muß niemand Rat verleihen(Lessing); wenn ihr euer Ohr verleiht (Goethe); so wurde ihr [der Revolution] doch zuerst Wort und Stimme verliehen(Heine). Jung ist die ⇓ "S183" RückbildungVerleih (L056 Duden 111934), Buchverleih, Filmverleih, Kostümverleih.
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