Hermann Paul - Deutsches Wörterbuch
verklausulieren
(L031 Joachim Heinrich Campe Erg. 1801) ›in Klauseln fassen, durch Vorbehalt sichern, einschränken‹, heute verallgemeinert und abwertend ›schwer verständlich formulieren‹. Zuklausulieren (Anfang des 17. Jahrhunderts) und
Klausel (14. Jahrhundert; aus lat. clausula) kanzleisprachlich ›Schlußformel, zusätzliche Bestimmung‹, dann in heutiger Bedeutung ›abschließender Zusatz, Vorbehalt‹.
(L031 Joachim Heinrich Campe Erg. 1801) ›in Klauseln fassen, durch Vorbehalt sichern, einschränken‹, heute verallgemeinert und abwertend ›schwer verständlich formulieren‹. Zuklausulieren (Anfang des 17. Jahrhunderts) und
Klausel (14. Jahrhundert; aus lat. clausula) kanzleisprachlich ›Schlußformel, zusätzliche Bestimmung‹, dann in heutiger Bedeutung ›abschließender Zusatz, Vorbehalt‹.