Hermann Paul - Deutsches Wörterbuch
verklagen
transitiv wie "beklagen" (16. Jahrhundert), aber nur auf ⇓ "S181" gerichtliche Klage beschränkt. Wo es anders gebraucht scheint, liegt übertragene Verwendung vor: ihr sollt euch darüber bei Lotten verklagen (A075 Johann Wolfgang von Goethe, Brief vom 14.(?)4.73), ich werde dich bei deinem Vater verklagen; die Gedanken, die sich untereinander verklagen oder entschuldigen (Luther).
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