Hermann Paul - Deutsches Wörterbuch
verjähren
(mhd. )1 früher häufig im Partizip verjährtsehr alt geworden‹: die alt verjährten Eschen (Schiller); auf dem verjährten Strohhute(Heine); diese verjährte Kostbarkeit (G.Keller); diese verjährte Jungfrau (Bode); durch verjährten Aberglauben geheiligt (Wieland); seinen verjährten Feldherrnruhm(Schiller); in verjährt geheiligtem Besitz (Schiller);
2 seit dem 19. Jahrhundert im heutigen ⇓ "S181" juristischen Sinn: eine Schuld, eine Forderung verjährt, ist verjährtkann nicht mehr eingetrieben werden‹. Zu verjähren(2) heute
Verjährung (16. Jahrhundert), Verjährungsfrist.
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