Hermann Paul - Deutsches Wörterbuch
verhören
(mhd. )1 ›anhören, was jmd. vorbringt‹, früher allgemeiner; jetzt noch vereinzelt jmdn. verhören ›anhören, was jmd. auswendig gelernt hat‹, synonym "überhören"(1); gewöhnlich auf die eingehende polizeiliche oder gerichtliche Befragung bezogen;
2 (veraltet) synonym "überhören"(2), das jetzt üblich ist: seine[des Publikums] Stimme soll nie geringschätzig verhöret werden (Lessing); er hatte sich… angewöhnt, die Mittagsglocke zu verhören (A075 Johann Wolfgang von Goethe, Dichtung und Wahrheit 27,370,28); vor Überraschung verhörte er, was der Vogel noch pfiff (Jean Paul); Heinrich verhörte manches (Novalis);
3 sich verhören ›falsch hören‹ (17. Jahrhundert). Zu verhören(1) ⇓ "S183" Rückbildung
Verhör Neutr. , im 16./ 17. Jahrhundert als Femininum das übliche Wort für Audienz, jetzt auf ⇓ "S181" gerichtliches Verhör ›Befragung‹ (16. Jahrhundert) beschränkt, "Kreuzverhör" ↑ "Kreuz".
(mhd. )1 ›anhören, was jmd. vorbringt‹, früher allgemeiner; jetzt noch vereinzelt jmdn. verhören ›anhören, was jmd. auswendig gelernt hat‹, synonym "überhören"(1); gewöhnlich auf die eingehende polizeiliche oder gerichtliche Befragung bezogen;
2 (veraltet) synonym "überhören"(2), das jetzt üblich ist: seine[des Publikums] Stimme soll nie geringschätzig verhöret werden (Lessing); er hatte sich… angewöhnt, die Mittagsglocke zu verhören (A075 Johann Wolfgang von Goethe, Dichtung und Wahrheit 27,370,28); vor Überraschung verhörte er, was der Vogel noch pfiff (Jean Paul); Heinrich verhörte manches (Novalis);
3 sich verhören ›falsch hören‹ (17. Jahrhundert). Zu verhören(1) ⇓ "S183" Rückbildung
Verhör Neutr. , im 16./ 17. Jahrhundert als Femininum das übliche Wort für Audienz, jetzt auf ⇓ "S181" gerichtliches Verhör ›Befragung‹ (16. Jahrhundert) beschränkt, "Kreuzverhör" ↑ "Kreuz".