Hermann Paul - Deutsches Wörterbuch
verhängen
(ahd. )1.1 Fortsetzung des mhd. (ver)hengen in der ursprünglichen Bedeutung ›hängen lassen‹ (↑ "hängen"), erhalten in mit verhängten Zügeln; danach übertragen seinen Leidenschaften die Zügel zu verhängen (Wieland);
1.2 frühzeitig allgemein ›zulassen, gestatten‹, von dem Bezug auf den Reiter ausgegangen, ursprünglich mit Genitiv, dann mit Akkusativ, auch mit abhängigem Satz; so noch frühneuhochdeutsch: Gott verhenget dem Teufel, daß er die Welt engstet und plaget (Luther, Tischreden);
1.3 daraus die jetzige Bedeutung, bei der aus dem negativen Zulassen ein positives Veranlassen, Bestimmen geworden ist (vgl. "lassen"): eine Strafe, ein Unglück über jmdn. verhängen, besonders von Gott (mhd. Hartmann von Aue);
2 an einfaches "hängen" angeschlossen mit einem erst durch die Zusammensetzung bedingten Akkusativ: etwas verhängen ›durch etwas davor Gehängtes verdecken‹. In diesem Sinn kann das Präteritum wie vom einfachen Verb stark oder schwach gebildet werden, und auch vom Partizip finden sich Reste starker Flexion bis in die neuere Zeit: die mit dem nahen Gewölke verhangne Brautkammer der Natur (Jean Paul), sehr häufig adjektivisch Der Himmel blieb den ganzen Tag über dunkel verhangen (Raabe; L320 Trübner), attributiv ein verhangener Tag, Himmel. Dagegen (1) nur schwach, doch im 16./ 17. Jahrhundert nicht selten starke Formen, noch bei Lessing: dort hätte ein göttliches Strafgerichte über Flotte und Volk ein glänzendes Verderben verhangen – da ein so schreckliches Halsgericht über mich verhangen wird.
Verhängnis bei Luther häufig ›Fügung (Gottes)‹, zu verhängen(1.3), dann auch ohne die religiöse Komponente ›Schicksal‹ (lat. fatum) L305 Christoph Ernst Steinbach 1734; unter der Vorstellung der Unausweichlichkeit schon im 17. Jahrhundert oft ›Unheil‹;
verhängnisvoll ⇓ "S238" zuerst A222 Friedrich Schiller, Wallensteins Tod 1,1, als astrologischer Ausdruck ›schicksalsträchtig‹, dann unter Einfluß von lat. fatalis›unheilvoll, folgenschwer‹.
(ahd. )1.1 Fortsetzung des mhd. (ver)hengen in der ursprünglichen Bedeutung ›hängen lassen‹ (↑ "hängen"), erhalten in mit verhängten Zügeln; danach übertragen seinen Leidenschaften die Zügel zu verhängen (Wieland);
1.2 frühzeitig allgemein ›zulassen, gestatten‹, von dem Bezug auf den Reiter ausgegangen, ursprünglich mit Genitiv, dann mit Akkusativ, auch mit abhängigem Satz; so noch frühneuhochdeutsch: Gott verhenget dem Teufel, daß er die Welt engstet und plaget (Luther, Tischreden);
1.3 daraus die jetzige Bedeutung, bei der aus dem negativen Zulassen ein positives Veranlassen, Bestimmen geworden ist (vgl. "lassen"): eine Strafe, ein Unglück über jmdn. verhängen, besonders von Gott (mhd. Hartmann von Aue);
2 an einfaches "hängen" angeschlossen mit einem erst durch die Zusammensetzung bedingten Akkusativ: etwas verhängen ›durch etwas davor Gehängtes verdecken‹. In diesem Sinn kann das Präteritum wie vom einfachen Verb stark oder schwach gebildet werden, und auch vom Partizip finden sich Reste starker Flexion bis in die neuere Zeit: die mit dem nahen Gewölke verhangne Brautkammer der Natur (Jean Paul), sehr häufig adjektivisch Der Himmel blieb den ganzen Tag über dunkel verhangen (Raabe; L320 Trübner), attributiv ein verhangener Tag, Himmel. Dagegen (1) nur schwach, doch im 16./ 17. Jahrhundert nicht selten starke Formen, noch bei Lessing: dort hätte ein göttliches Strafgerichte über Flotte und Volk ein glänzendes Verderben verhangen – da ein so schreckliches Halsgericht über mich verhangen wird.
Verhängnis bei Luther häufig ›Fügung (Gottes)‹, zu verhängen(1.3), dann auch ohne die religiöse Komponente ›Schicksal‹ (lat. fatum) L305 Christoph Ernst Steinbach 1734; unter der Vorstellung der Unausweichlichkeit schon im 17. Jahrhundert oft ›Unheil‹;
verhängnisvoll ⇓ "S238" zuerst A222 Friedrich Schiller, Wallensteins Tod 1,1, als astrologischer Ausdruck ›schicksalsträchtig‹, dann unter Einfluß von lat. fatalis›unheilvoll, folgenschwer‹.