Hermann Paul - Deutsches Wörterbuch
verhaften
gewöhnlich zu "Haft"(2) ⇓ "S181" rechtssprachlich1in Haft nehmen‹ (17. Jahrhundert), synonym die latinisierende Bildung inhaftieren (»in manchen Kanzelleyen« L003 Johann Christoph Adelung 1780), s. unten Verhaft; daneben zuweilen mit Anschluß an "Haft"(1)
2.1fest machen‹ (frühnhd.) worauf er sich im Kometenschweif ihres Haares dermaßen verstrickte, verhaftete (Jean Paul); da es [das Licht], so viel es strebt, verhaftet an den Körpern klebt (Goethe); ihn können auch die Steine nicht verhaften (Lenau); im Partizip Perfekt in heutiger Bedeutung ›verbundenich aber bin der Scholle jetzt verhaftet (Uhland);
2.2 im rechtlichen Sinn ›verpflichtet sein‹: daß ihm sein Nachbar mit einiger Servitut verhaftet sei (Wieland); das Honorar, mit welchem ich Ihnen verhaftet sein soll (H. v.Kleist); wie man von Freunden Gefälligkeiten annehmen könnte, daß man ihnen weder verhaftet werde, noch solche gefühllos zurückweisen dürfe(Herder). Veraltet
Verhaft Mask. (früher auch Fem. ) (mhd. ), gewöhnlich nur in Verhaft nehmen (nach L004 Johann Christoph Adelung noch üblicher als verhaften), seltener in Verhaft kommen, bringen; selten ›Verhaftung‹: der Befehl zu ihrem Verhaft(Wieland), Verhaftnehmung (Wieland, Schiller).
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