Hermann Paul - Deutsches Wörterbuch
vergleichen
mhd. verg(e)lichen, "gleichen" (↑ "gleich"). Selten ›gleichmäßig, eben machen‹: nach einer gewissen Ordnung sollten… die neuen Gräber bestellt, doch der Platz jederzeit wieder verglichen… werden (A075 Johann Wolfgang von Goethe, Wahlverwandtschaften 20,200,27); wie er will Berg und Tal vergleichen (Goethe). Öfters im 18. Jahrhundert ›Übereinstimmung zwischen anscheinend Widersprechendem herstellen‹: kein anderer wußte den schlauen Epikur so gut wie er mit Plato zu vergleichen(Wieland); es werden sich öfters ganz widersprechende Urteile vergleichen lassen (Lessing); sie sind leicht zu vergleichen(Lessing; von zwei Schriftstellern, die verschiedene Angaben machen). Allgemein bzw. im Rechtswesen Streitende vergleicheneine Übereinkunft zwischen ihnen zustande bringen‹ (frühnhd.), am üblichsten sich [wechselseitig] vergleichen: weshalb… die Ausleger sich niemals vergleichen werden (A075 Johann Wolfgang von Goethe, Dichtung und Wahrheit 28,101,24); zuweilen auch das, worüber man streitet, als Objekt: als er alle Streitigkeiten verglichen hatte (Rabener); wo die Sache verglichen werden mag(Goethe); dann wollen wir's in Frieden schon vergleichen(Schiller). Endlich ›gleichstellen‹: das ist unser Gott, und keiner ist ihm zu vergleichen (Luther); seit dem 17. Jahrhundert aber auch, wenn zwei Gegenstände einander nicht gleichgestellt werden, sondern untersucht wird, wie weit Gleichheit oder Ungleichheit zwischen ihnen besteht: die vergleichende Grammatik, welche uns ganz neue Aufschlüsse über die Genealogie der Sprachen auf ähnliche Weise geben wird, wie die vergleichende Anatomie über die höhere Naturgeschichte Licht verbreitet hat (1808 F.A223 Friedrich Schlegel, Über die Sprache und Weisheit der Indier, Kap. 3).Vergleichung (vereinzelt mhd. ) ⇓ "S181" rechtssprachlich ›Beilegung eines Streits‹ (17. Jahrhundert) jetzt allein gebraucht; im 18. Jahrhundert in/ mit Vergleichung, L004 Johann Christoph Adelung, Versuch eines… Wörterbuches der Hochdeutschen Mundart, mit beständiger Vergleichung der übrigen Mundarten, besonders aber der Oberdeutschen;
Vergleich (L308 Kaspar Stieler), zunächst auch ›Gleichstellung, Gleichmachung‹, ⇓ "S181" rechtssprachlich ›Übereinkommen, gütlicher Ausgleich‹, danach im 18. Jahrhundert weiterentwickelt zu ›das gegeneinander Abwägen zur Feststellung von Unterschieden‹, im Vergleich zu/ mit, wohl erst neuer das ist ohne Vergleicheinzigartig‹ (L059 DWb).
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