Hermann Paul - Deutsches Wörterbuch
vergewissern
(spätmhd.) ›Gewißheit verschaffen‹, noch bei Tieck auch mit Akkusativ der Person: ich kann euch dessen nicht vergewissern (L059 DWb); laut L004 Johann Christoph Adelung besonders »in den hochdeutschen Kanzelleyen«, auch Einen Contract vergewissern; daneben seit dem 17. Jahrhundert reflexiv, heute ausschließlich.
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: vergewissern