Hermann Paul - Deutsches Wörterbuch
vergesellschaften
⇓ "S207" von Ph.v.Zesen wegen der zwei Vorsilben als Wortbildung kritisiert, doch seit dem 17. Jahrhundert in Gebrauch (wie "vergewaltigen", "vergewissern" usw.), allgemein gewöhnlich nur in sich vergesellschaften und vergesellschaftet sein: da sie[die Dankbarkeit] … mit Ihrem eigensten Interesse vergesellschaftet ist (A075 Johann Wolfgang von Goethe, Brief vom 15.3.26); heute speziell im Wirtschaftsleben eine Bank, ein Unternehmen vergesellschaften ›von Privateigentum in Gesellschaftsbesitz überführen‹ (↑ "Gesellschaft"[1.1.3]).
⇓ "S207" von Ph.v.Zesen wegen der zwei Vorsilben als Wortbildung kritisiert, doch seit dem 17. Jahrhundert in Gebrauch (wie "vergewaltigen", "vergewissern" usw.), allgemein gewöhnlich nur in sich vergesellschaften und vergesellschaftet sein: da sie[die Dankbarkeit] … mit Ihrem eigensten Interesse vergesellschaftet ist (A075 Johann Wolfgang von Goethe, Brief vom 15.3.26); heute speziell im Wirtschaftsleben eine Bank, ein Unternehmen vergesellschaften ›von Privateigentum in Gesellschaftsbesitz überführen‹ (↑ "Gesellschaft"[1.1.3]).