Hermann Paul - Deutsches Wörterbuch
verfangen
(ahd. )1 in der älteren ⇓ "S181" Rechtssprache ›mit Beschlag belegen, für einen anderen als den Eigentümer zur Nutznießung vorbehalten‹: der Spieß ist mir verfangen (Uhland);
2ausrichten, wirken‹ (mhd. , wohl aus der Bedeutung ›ergreifen‹ hervorgegangen), nur in negativen Sätzen üblich: das verfängt nichts, kein Mittel verfängt etwas, auch es verfängt wenig. Daneben ohne Objekt das verfängt nicht, nichts verfängt, will verfangen; ungewöhnlich positiv: dieser Vorschlag verfing (Thümmel);
3 sich verfangensich verwickeln, von etwas festgehalten werden, daß man nicht mehr weiter kann‹: bis sie sich in einem tiefen, dunkeln Tal verfangen sehen (Wieland); ein Pferd, das sich in seinen eigenen aus dem verwundeten Leibe herausgefallenen Eingeweiden mit den Vorderfüßen verfangen hatte (Goethe); übertragen wie "verstricken": weil wir uns… in widersprüche verfangen(I.Kant; L059 DWb). Seit dem 17. Jahrhundert
verfänglich wörtlich ›worin man sich verfängt‹, daher ›wodurch man in Gefahr, in Verlegenheit gebracht wird‹ (aber mhd. vervenclichnützlich‹), den Unsern vorteilhaft, dem Feind verfänglich (A075 Johann Wolfgang von Goethe, Faust II,10354). Am üblichsten in Verbindungen wie verfängliche Frage/ Unterredung. Pestalozzi von Personen ›durch Hinterlist gefährlich‹, die Schlausten, Verfänglichsten.
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