Hermann Paul - Deutsches Wörterbuch
verfallen
(ahd. )1 in ver- liegt die Bedeutung des Zugrundegehens, Verderbens: ein Haus, eine Mauer, der Körper eines Menschen verfällt; häufig adjektivisch ein verfallenes Gebäude ›Ruine‹, verfallener Geist;
2 in ver- liegt nur die Erreichung eines Zieles: Zinsen, Wechsel verfallen ›werden fällig‹; ein Lehen verfällt ›fällt zurück an den Lehnsherrn‹; dem Gericht, dem Gesetz verfallen u.dgl., frühneuhochdeutsch auch noch durch einen Akkusativ näher bestimmt: das ist das Schuldopfer, das er dem Herrn verfallen ist (Luther); in Strafe, Schlaf, Trübsinn, Nachdenken, Roheit usw. verfallen; auf etwas verfallen ›sich einfallen lassen‹, häufig von etwas Merkwürdigem: kein denkender kopf wird darauf verfallen (Tieck; L059 DWb), jmdm. verfallen sein ›von jmdm. abhängig sein‹, wohl erst 18. Jahrhundert (L305 Christoph Ernst Steinbach). Zu verfallen(1)
Verfall (L308 Kaspar Stieler), zu verfallen(2) Verfallsdatum usw.
(ahd. )1 in ver- liegt die Bedeutung des Zugrundegehens, Verderbens: ein Haus, eine Mauer, der Körper eines Menschen verfällt; häufig adjektivisch ein verfallenes Gebäude ›Ruine‹, verfallener Geist;
2 in ver- liegt nur die Erreichung eines Zieles: Zinsen, Wechsel verfallen ›werden fällig‹; ein Lehen verfällt ›fällt zurück an den Lehnsherrn‹; dem Gericht, dem Gesetz verfallen u.dgl., frühneuhochdeutsch auch noch durch einen Akkusativ näher bestimmt: das ist das Schuldopfer, das er dem Herrn verfallen ist (Luther); in Strafe, Schlaf, Trübsinn, Nachdenken, Roheit usw. verfallen; auf etwas verfallen ›sich einfallen lassen‹, häufig von etwas Merkwürdigem: kein denkender kopf wird darauf verfallen (Tieck; L059 DWb), jmdm. verfallen sein ›von jmdm. abhängig sein‹, wohl erst 18. Jahrhundert (L305 Christoph Ernst Steinbach). Zu verfallen(1)
Verfall (L308 Kaspar Stieler), zu verfallen(2) Verfallsdatum usw.