Hermann Paul - Deutsches Wörterbuch
vereinbaren
mhd. vereinbæren (L308 Kaspar Stieler 1691), zusammengesetzt für selteneres gleichbedeutendes einbaren, zu mhd. einbære, frühnhd. einbar (L308 Kaspar Stieler 1691) ›einträchtig, einhellig‹ (L345 Friedrich Karl Ludwig Weigand/ L345 Herman Hirt), »im Oberdeutschen am üblichsten« (L004 Johann Christoph Adelung);1verschiedene Dinge oder Eigenschaften miteinander vereinigen, verbinden‹ (schon mhd. ): Zwey Stücke Holz mit einander vereinbaren (L004 Johann Christoph Adelung); Alles Hohe und Schöne… ist in ihr vereinbart (Heinse; L264 Daniel Sanders); auch reflexiv: so wird der raum der planetenwelt leer werden, nachdem sich alles in abgesonderte massen vereinbart hat (I.Kant; L059 DWb); daraus
2 in der engeren Bedeutung ›sich zusammenschließen‹: Seine Truppen mit den Truppen eines andern vereinbaren (L004 Johann Christoph Adelung); auch reflexiv: Sy habend sich wider jn Vereinbaret(L200 Josua Maaler 1561); ebenfalls
3in Einklang bringen, versöhnen‹: die feindsaligen Gemuther vereinbaren (L305 Christoph Ernst Steinbach 1734); um sie aufs innigste mit seinem höhern selbst zu vereinbaren, ist seiner reinen geistesnatur eine sinnliche beigestellt (Schiller; L059 DWb); die commissarien der höchsten höfe, hiesz es, seien schon lange hier beschäftigt, richtige einrichtungen zu treffen und verschiedene interessen zu vereinbaren(Goethe; L059 DWb); hierher etwas mit etwas nicht vereinbaren können: Ich kann das mit meinem Gewissen, meinen Prinzipien nicht vereinbaren; auch reflexiv: Sich mit eim Vereinbaren unnd freündtschafft mit eim machen (L200 Josua Maaler 1561); Sich untereinander vereinbaren (L308 Kaspar Stieler 1691); hierher sich (nicht) vereinbaren lassen: also läszt sich die göttliche, heilige, mithin blos freie wesen angehende gesetzgebung mit dem begriffe einer schöpfung derselben durch unsere vernunfteinsicht nicht vereinbaren (I.Kant; L059 DWb); Das läßt sich mit deiner schuldigen Pflicht nicht vereinbarenvereinigen, widerspricht derselben‹ (L004 Johann Christoph Adelung); aus dem Sinn des durch gemeinsamen Beschluß In-Einklang-Bringens
4 zunächst reflexiv Sich miteinander vereinbaren (L308 Kaspar Stieler 1691); Sich mit jemanden vereinbaren (L004 Johann Christoph Adelung; bei L033 Joachim Heinrich Campe mit jemand); ⇓ "S210" heute (mit jmdm. ) etwas vereinbareneinander wechselseitig (verbindlich) mitteilen, daß man sich in Zukunft in einer bestimmten, für beide Teile akzeptablen Weise verhalten wird‹, ›eine Absprache treffen, übereinkommen‹ (schon mhd. ), ↑ "versprechen": in dem Vertrauen, daß Stände und Regierung von Preußen nichts beschließen oder vereinbaren werden, was der Einheit Deutschlands hinderlich sein könnte (1848 A242 Stenographischer Bericht125); man vereinbarte wichtige beschlüsse (L059 DWb); dazu
vereinbarlich (veraltet) »was sich vereinbaren lässet« (L308 Kaspar Stieler 1691): Was mit der Pflicht nicht vereinbarlich ist (L004 Johann Christoph Adelung); Zwei unvereinbarliche, einander widersprechende Massen (Goethe; L264 Daniel Sanders);
Vereinbarung Fem. (16. Jahrhundert),
1Vereinigung‹: diese himmelskörper selbst werden sich aus dem verbreiteten grundstoffe in den räumen des sonnenbaues gebildet haben und die bewegung… ist bei ihnen nach der vereinbarung in abgesonderten massen übrig geblieben (I.Kant; L059 DWb); Die Vereinbarung mit Gott (L004 Johann Christoph Adelung); heute nur noch
2Absprache, Übereinkunft, wechselseitiges Versprechen‹, »Vertrag« (L200 Josua Maaler 1561): Vereinbarung und pundt zu bosem(ebenda); Erklärt das Gesetz das Versprechen einer Leistung für unwirksam, so ist auch die für den Fall der Nichterfüllung des Versprechens getroffene Vereinbarung einer Strafe unwirksam (BGB §344); frühneuhochdeutsch auch noch im Sinne von ›Versöhnung‹: Vereinbarung / zwüschend zweyen zwyspaltigen oder zwytrachtigen (L200 Josua Maaler 1561); hierher eine Vereinbarung treffen sowie das Adjektiv vereinbarungsgemäß.
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