Hermann Paul - Deutsches Wörterbuch
verdammen
ahd. firdamnon, aus lat. damnare; anfangs ›gerichtlich verurteilen‹, nicht mehr üblich, auch in poetischer Sprache selten. Bei A075 Johann Wolfgang von Goethe mit in: er ward in 20 Taler Strafe verdammt (Brief vom 15.5.73), dazu wohl auch verdammte Pflicht und Schuldigkeit (›zu denen man verurteilt ist‹). ⇓ "S110" Vorzugsweise zunächst in kirchlichem Sinn (zur Hölle verdammen), danach seine übertragene Verwendung, insbesondere die des Partizipsverdammt als eines Fluch- und Scheltworts (frühnhd.) Verdammt! ich glaube gar, sie meynen mich (L003 Johann Christoph Adelung 1780); dann umgangssprachlich als Adverb abgeschwächt zu ⇓ "S229"sehrverdammt klein (A082 Christian Dietrich Grabbe, Scherz 3,1);
Verdammung ahd. ferdamnunga;
Verdammnis (mhd. );
Verdammte(r) (16. Jahrhundert; W.L244 Wolfgang Pfeifer), im Arbeiterlied Verdammte dieser Erde, danach in der Parole ⇓ "S231" zur Zeit der politischen Wende 1989/ 90 Wacht auf, Verdammte in diesem Land, jetzt liegt das Glück in unserer Hand (L282 Wolfgang Schneider, Demontagebuch 155).
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