Hermann Paul - Deutsches Wörterbuch
verbürgen
mhd. verburgen; jetzt gewöhnlich reflexiv sich für etwas verbürgen, ungewöhnlich mit Genitiv: daß sich niemand des zu befürchtenden Schadens verbürgen könne (Goethe). Älter ist transitive Konstruktion, wie sie ursprünglich auch bei "bürgen" üblich war. Diese hat sich länger bei übertragener Verwendung erhalten, mit jener Freiheit, die seine persönlichen Rechte verbürgt (Heine); so tiefer Schmerzen heiße Qual verbürgt dem Augenblick unendlichen Gehalt, mir aber auch Verzeihung (Goethe). Allgemein das Partizip Perfekt verbürgt: verbürgte [›richtige, bestätigte‹] Nachricht; bei Tieck mit persönlichem Akkusativ wie sich für jmdn. verbürgen: so stelle ich mich für ihn und verbürge ihn kein Mensch wird mich verbürgen.
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