Hermann Paul - Deutsches Wörterbuch
verbinden
ahd. farbintan;1durch Binden zudecken, abschließen‹: eine Wunde, jmdm. die Augen verbinden;
2durch Binden zusammenfügen‹, gewöhnlich aber so, daß die sinnliche Vorstellung des Bindens ganz schwindet: zwei Flüsse durch einen Kanal, zwei Städte durch eine Eisenbahn verbinden, der Kanal verbindet zwei Flüsse, die Eisenbahn zwei Städte, sie verbindet Klugheit mit Stärke, Eisen verbindet sich mit Schwefel, sie haben sich zu gemeinschaftlichem Vorgehen verbunden, sich ehelich verbinden;
3 übertragen ›verpflichten‹: sein Gelübde verbindet ihn dazu, er verbindet sich durch Gelübde, er ist verbunden, dies zu tun; sich jmdn. verbinden(durch einen Dienst), als Höflichkeitsformel ich bin Ihnen dafür sehr verbunden, s. unten verbindlich;
4 ein Buch, Blätter verbindenfalsch binden‹. Zu (1) und (2) ↑ "Verband".
Verbindung (15. Jahrhundert); zu verbinden(1) die Verbindung der Wunde; gewöhnlich zu verbinden(2), häufig in der Wendung in Verbindung mit (Wieland; L059 DWb); im Sinne von ›studentische Vereinigungder lebenslauf eines richtigen studenten damit anfing, dasz er schon an demselben abend in eine verbindung trat (Gutzkow; L059 DWb); zu verbinden(3) als ob er eine Verbindung eingehe, sich von diesem Tone niemals zu entfernen (Lessing);
verbindlich Ende des 16. Jahrhunderts zu verbinden(3);
1 aktiv ›Verpflichtungen auferlegend‹: jener Formen, für Hohe und Niedere gleich verbindlich (›woran beide gleich gebunden sind‹) (Goethe); gewöhnlich auf den geselligen Verkehr bezogen ›höflich, entgegenkommend‹: einige wirklich verbindliche und höfliche redensarten (Tieck; L059 DWb), in verbindlichem Ton, mit verbindlichen Empfehlungen (als veraltetes Grußwort im Brief);
2 passiv ›verpflichtet‹: ich mag nicht ohne Not verbindlich sein (F.L.Schröder); den zu hassen, dem man verbindlich ist (I.Kant); daß sie sich ein erkenntliches Herz verbindlich gemacht haben (Lessing); erhalten in
Verbindlichkeit (14. Jahrhundert; L059 DWb): Verbindlichkeiten gegen jmdn. haben, früher mit bloßem Dativ: habt Ihr nicht gehört, was für Verbindlichkeit dem Saladin ich habe (Lessing); jmdm. Verbindlichkeiten auferlegen; speziell wie seit dem 15. Jahrhundert im Plural ›Schuldenalte verbindlichkeiten, verpflichtungen, schulden (Spielhagen; L059 DWb).
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