Hermann Paul - Deutsches Wörterbuch
Urlaub
ahd. / mhd. urloup, dem Verb "erlauben" entsprechend;1 in der allgemeinen Bedeutung ›Erlaubnis‹ zuweilen noch in altertümelnder Dichtersprache: als jetzt die schmetternde Trompete dem Ungeduldigen zum Rennen Urlaub gab (Wieland; ähnlich öfters bei ihm); mit Eurem Urlaub führ' ich sie nach Hause (Grillparzer);
2.1 speziell schon mittelhochdeutsch ›Erlaubnis, sich zu entfernen, die der Höherstehende dem Niedrigerstehenden gibt‹; daher Urlaub nehmensich verabschieden‹ (vom Niedrigerstehenden gebraucht): der Ritter nahm den Urlaub mit einem unendlichen Kusse auf ihre Hand (Wieland); vergönne, daß wir unsern Urlaub nehmen (A222 Friedrich Schiller, Stuart 2,2);
2.2"S029" jetzt ›zeitweilige Entbindung von einem Dienst‹, zuerst beim ⇓ "S136" Militär: die gesetzte zeit des urlaubs (1726; L059 DWb); auch im Plural: Sämtliche Urlaube sind aufgehoben (A296 Carl Zuckmayer, General 539).
beurlauben (frühnhd.);
Urlauber zuerst ›Soldat auf Urlaub‹ (19. Jahrhundert Holtei, Gutzkow; L059 DWb). ↑ "Verlaub".
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: Urlaub