Hermann Paul - Deutsches Wörterbuch
Urkunde
ahd. urchundi;1 zunächst allgemein ›Bekundung, Bezeugung‹, als Tätigkeitsbezeichnung am längsten erhalten in der Formel dessen zu Urkunde: ehe diese Hand, die du dem Romeo versiegelt, dient zur Urkund' eines anderen Bundes(A.W.Schlegel); aus landschaftlichem Gebrauch: so gebt doch nur eine Urkund [›ein Lebenszeichen‹] von Euch (A222 Friedrich Schiller, Räuber 5,1); ohne einen Laut von sich zu geben noch irgendeine Urkunde seines Lebens (Spindler);
2 seit dem Frühneuhochdeutschen gewöhnlich ⇓ "S181"rechtskräftige, schriftliche Aufzeichnung, wodurch etwas bekundet wird‹ (↑ "Brief"), dazu Urkundenfälschung (Ende des 19. Jahrhunderts; älter Urkundenverfälschung), Urkundenbuch (L004 Johann Christoph Adelung), lat. codex diplomaticus. Freiere Verwendung kann aus dem speziellen Sinn ebensowohl wie aus der allgemeinen Bedeutung (1) abgeleitet werden: nach dem Leitfaden der mosaischen Urkunde (Schiller).
urkundlich (ahd. );
beurkunden (mhd. ) zu älterem urkunden (ahd. ).
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