Hermann Paul - Deutsches Wörterbuch
Unterpfand
mhd. underphant, veraltet ⇓ "S181" rechtssprachlich ›ein Pfand, das der Pfandempfänger unter oder hinter dem Verpfänder beläßt‹ (L059 DWb): der Treue letzte Unterpfänder (Schiller); gehoben ›Beweis, daß etwas besteht, Gültigkeit hat‹, so in der Nationalhymne Einigkeit und Recht und Freiheit / Sind des Glückes Unterpfand (1848; Hoffmann von Fallersleben)
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